UKR1

Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten aus der Ukraine (UKR-1)

Das Land Niedersachsen stellt kurzfristig 390.000 Euro für die Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb von Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung.

Die Eckdaten der Förderung lauten wie folgt:

  • Format: einhundertstündige Sprachkurse
  • Zielgruppe: aus der Ukraine geflüchtete Menschen ohne Berechtigung oder Verpflichtung zu Integrationskursen
  • Höchstfördersumme pro Kurs: 7.500 Euro
  • Antragsstichtag: 06.07.2022

Bitte beachten Sie, dass insgesamt 52 Kurse zur Verteilung auf alle niedersächsischen Gebietskörperschaften zur Verfügung stehen, es steht also in der Regel ein Kurs (in Ausnahmefällen zwei) pro Gebietskörperschaft zur Verfügung. Das entscheidende Kriterium für die Kursverteilung ist aufgrund der inhaltlichen Nähe (u.a. Fokus auf Frauen, kurzes Format, Kinderbetreuung) die Vorerfahrung im Programm SGF. Bei zwei verfügbaren Kursen in der Gebietskörperschaft spielt auch die Einrichtungsart eine Rolle in der Kursverteilung.

Die Fördergrundsätze sowie begleitende Unterlagen zur Antragstellung und Abwicklung (wird laufend erweitert) finden Sie im Downloadbereich.

Kruse, Christine

0511 300330-351

kruse@aewb-nds.de

Koordinatorin Abteilung Migration - Integration