Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten 2022 (SEG8)
Das Land Niedersachsen fördert seit 2015 den Spracherwerb für Geflüchtete. Seit 2017 geschieht dies unter anderem in Form von dreihundertstündigen Sprachkursen, die mittlerweile in Basis-, Vertiefungs- und Intensivsprachkurse unterteilt sind.
Für das Jahr 2022 hat das MWK das bestehende Programm fortgesetzt. Auf dieser Seite informieren wir über die Umsetzung der „Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten 2022“ (SEG8).
Die den Einrichtungen zugeteilten Maßnahmen müssen bis Ende 2022 begonnen und bis 30.06.2023 abgeschlossen sein. Eine Beantragung der einzelnen Kurse ist bis spätestens 4 Wochen vor geplantem Maßnahmebeginn notwendig.
Die relevanten Unterlagen finden Sie im unten auf dieser Seite im Downloadbereich, sie werden stetig ergänzt.
Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team der AEWB gerne zur Verfügung.