Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten 2021 (SEG7)

Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten 2021 (SEG7)

Das Land Niedersachsen fördert seit 2015 den Spracherwerb für Geflüchtete. Seit 2017 geschieht dies unter anderem in Form von dreihundertstündigen Sprachkursen, die mittlerweile in Basis-, Vertiefungs- und Intensivsprachkurse unterteilt sind.

Es stehen für diese Förderlinie insgesamt rund 6,48 Mio. Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Kurse ist abgeschlossen. Alle Kurse müssen bis Ende 2021 begonnen und bis Ende 2022 abgeschlossen sein; die Beantragung muss jeweils spätestens vier Wochen vor Kursbeginn erfolgen.

Die relevanten Unterlagen finden Sie im Downloadbereich, sie werden stetig ergänzt.

10.03.2021: Hinweis zur Aktualisierung der Fördergrundsätze bzgl. der Individualförderung sowie zur Absichtserklärung 

Die Kostensätze für die Individualförderung wurden an die aktuellen Sätzen der Integrationskurse angepasst. Die entsprechend angepassten Fördergrundsätze (Änderungen in Abschnitt 9) finden Sie im Downloadbereich.

Eine Absichtserklärung kann nur von einzelnen Einrichtungen eingereicht werden, gemeinsame Absichtserklärungen können nicht berücksichtigt werden. Möglich ist lediglich, dass ein Träger eine Absichtserklärung für sich und (potentielle) Kooperationspartner einreicht (der antragstellende Partner wäre dann maßgeblich für die Kurszuteilung und könnte auch als einziger Anträge stellen), oder dass sich die Einrichtungen vor Ort besprechen und dennoch einzeln Absichtserklärungen einreichen. 

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team der AEWB gerne zur Verfügung, bitte wenden Sie sich an die in der Handreichung genannten Ansprechpartner/-innen.