UKR-2

Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten aus der Ukraine 2023 (UKR-2)

Das Land Niedersachsen stellt für das Jahr 2023 – vorbehaltlich der Freigabe der Mittel durch das Niedersächsische Finanzministerium – zusätzliche Mittel in Höhe 9,7 Mio. € für die Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb von Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung.

Das Förderprogramm richtet sich grundsätzlich an erwachsene Geflüchtete, die infolge der Kriegshandlungen in der Ukraine Schutz in Niedersachsen suchen und unterstützt die Angebote der anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Niedersachsen. Das Ziel des Programms ist die Förderung von Sprachkursen zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse.

Die Maßnahmen sollen mindestens 50 bis höchstens 500 Unterrichtsstunden umfassen. Die Höchstfördersumme beträgt 78 € pro USTD, also beispielsweise 3.900 € für einen fünfzigstündigen, 7.800 € für eine einhundertstündigen oder 23.400 € für einen dreihundertstündigen Kurs.

Bei Ihrem Sammelantrag geben Sie bitte an, wie viele Unterrichtsstunden Sie insgesamt im Projektzeitraum umsetzen wollen/können. Der Stichtag für den Sammelantrag ist der 09.05.2023.

Alle Kurse müssen bis spätestens 30.06.2024 abgeschlossen sein. Die Beantragung der einzelnen Kurse muss jeweils spätestens vier Wochen vor Kursbeginn erfolgen.

Die relevanten Unterlagen finden Sie im Downloadbereich, sie werden stetig ergänzt.

Ein Sammelantrag kann nur von einzelnen Einrichtungen eingereicht werden, gemeinsame Sammelanträge können nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie in mehreren Gebietskörperschaften Kurse durchführen möchten, müssen Sie pro Gebietskörperschaft einen separaten Sammelantrag einreichen.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team der AEWB gerne zur Verfügung, bitte wenden Sie sich an die in der Handreichung genannten Ansprechpartner/-innen.