Informationen

Die Antragsstellung ist auf www.bildungsurlaub-niedersachsen.de digital möglich.


Informationen für Interessierte zum Thema Bildungsurlaub

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat mit Erlass vom 09.06.2022 entschieden, dass Bildungsurlaube nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) ab sofort auch in Online- oder Hybridform angeboten werden können, wenn die Kursinhalte für eine solche Durchführung geeignet sind.

Die Kriterien, die für eine Präsenzveranstaltung zu erfüllen sind, müssen auch bei Online- oder Hybridveranstaltungen erfüllt werden. Dies betrifft insbesondere die Dauer der Veranstaltung von fünf, bzw. mindestens drei aufeinanderfolgende Tagen mit jeweils acht Unterrichtsstunden je 45 Minuten.

Bei Veranstaltungen muss gewährleistet sein, dass

  • Geeignete virtuelle Unterrichtsräume mit entsprechenden Medien genutzt werden,
  • der Unterricht live (in Echtzeit) online/hybrid durchgeführt wird,
  • die Interaktion zwischen Kursleitung und Teilnehmenden jederzeit gegeben ist.
  • der Bildungsträger sicherstellen kann, dass die Teilnahme auch tatsächlich erfolgt und muss dem Teilnehmenden die für den Nachweis erforderlichen Bescheinigungen kostenlos auszustellen.
  • Der Teilnehmende muss dem Arbeitgebenden die ordnungsgemäße Teilnahme nachweisen.

Der Erlass gilt unbefristet.

Bildungsurlaub - Das Wichtigste auf einen Blick

Infos für Sie als Arbeitnehmende

  • Sie haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG), wenn sich Ihr Arbeitsplatz in Niedersachsen befindet. 
  • Der Anspruch besteht für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der AEWB anerkannt worden sind.
  • Beantragen Sie bitte zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung unterm www.bildungsurlaub-niedersachsen.de, damit Sie die Anerkennung der AEWB noch rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgebenden vorlegen können.
  • Eine Bildungsveranstaltung soll in der Regel an fünf, mindestens jedoch an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Ein- und zweitägige Veranstaltungen erkennt die AEWB aufgrund der gesetzlichen Anforderungen nicht an. Als Nachweis ist dafür z. B. ein Stundenplan geeignet.


     Sie haben nur ein eigenes Antragsrecht, wenn die folgende drei Voraussetzungen alle erfüllt sind:

  •  die Veranstaltung findet außerhalb Niedersachsens statt und
  • der Träger hat seinen Sitz nicht in Niedersachsen und
  • der Träger hat die Anerkennung nicht selbst beantragt.

Wenn Sie einen Bildungsurlaub in Niedersachsen besuchen möchten, fragen Sie den Veranstalter, ob bereits eine Anerkennung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, bitten Sie den Veranstalter, einen Antrag zu stellen.

Weitere Infos finden Sie hier im Ratgeber für Arbeitnehmende.

 

Infos für Sie als Veranstaltende

  • Als Veranstaltende stellen Sie Ihren Antrag drei Monate vor Beginn Ihrer Veranstaltung unter www.bildungsurlaub-niedersachsen.de
  • Eine Bildungsveranstaltung soll in der Regel an fünf, mindestens jedoch an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Ein- und zweitägige Veranstaltungen erkennt die AEWB aufgrund der gesetzlichen Anforderungen nicht an. Als Nachweis ist dafür z. B. ein Stundenplan geeignet.
  • Eine Bildungsveranstaltung soll täglich mindestens acht Unterrichtsstunden, am An- und Abreisetag mindestens je vier Unterrichtsstunden umfassen. Als Nachweis fügen Sie Ihrem Antrag bitte ein detailliertes Programm mit Inhalten und Arbeitszeiten bei.
  • Sollten Sie noch kein anerkannter Bildungsträger sein registrieren Sie sich erstmalig ebenfalls auf www.bildungsurlaub-niedersachsen.de.

 

Das NBildUG gilt nicht für Beamtinnen und Beamte.

Für niedersächsische/-r Landes- oder Kommunalbeamter/-in gilt für die Freistellung von der Arbeit die Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung (Nds. SurlVO). Sie finden diese in der Rubrik „Sonderurlaub".

Bildungsurlaub – ein soziales Grundrecht. Ein Ratgeber für Arbeitnehmende

Poos, Andrea

0511 300330-329

poos@aewb-nds.de

Bildungsurlaub, Verwaltungsmitarbeiterin, Abteilung Prüfung und Anerkennung