Gütesiegel frühkindliche Bildung

Gütesiegel für Qualifizierungsmaßnahmen in der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen

Die Qualität von Bildung und Erziehung wird maßgeblich durch das Engagement, der Professionalität und damit auch von der Qualifizierung der hier tätigen Personen geprägt.

Aus diesem Grund fördert das Land Niedersachsen die Weiterqualifizierung von pädagogischen Fachkräften und Kindertagespflegepersonen über verschiedene Programme, verbindet dies aber zugleich mit bestimmten Erwartungen an die Qualität der Bildungsangebote und der Bildungsanbieter.

Das dafür von der AEWB und dem Kultusministerium gemeinsam entwickelte Gütesiegel für Qualifizierungsmaßnahmen in der frühkindlichen Bildung für die Weiterqualifizierung von pädagogischen Fachkräften und Kindertagespflegepersonen legt hier einen Mindeststandard fest, der eingehalten werden muss, wenn Bildungsträger Maßnahmen durch Projektmittel vom Land fördern lassen möchten.

Bildungsträger/-innen weisen im Rahmen des Prüfverfahrens ihre hohe und nachweisbare Qualität bei der Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte oder Tagespflegepersonen nach. Für alle anbietenden Bildungsträger wird dazu ein vergleichbarer Qualitätsstandard abgesichert.

Das Gütesiegel soll die Qualität in drei zentralen Bereichen sicherstellen:

  • Bildungsträger/-innen
  • Maßnahmen
  • Kursleiter/Kursleiterinnen und Referenten/Referentinnen

Das Prüfungs- und Vergabeverfahren

In Niedersachsen wurde die AEWB vom Niedersächsischen Kultusministerium mit der Vergabe des Gütesiegels und dem dafür notwendigen Prüfverfahren betraut.

Das Verfahren wird durch zwei Besonderheiten geprägt. Es wird unterschieden in:

  • Bildungsträger/-innen mit extern zertifiziertem Qualitätsmanagementsystem (QM-System)
  • Bildungsträger/-innen ohne zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem

Abhängig vom Verfahren entstehen Kosten. Die Höhe entnehmen Sie bitte der Datei "Preisstaffelung" im untenstehenden Downloadbereich. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben.

Reichen Sie mit Ihren Unterlagen einen Nachweis über Ihre Zahlung ein. Die Bankverbindung finden Sie in den Verfahrensregeln.

Notwendige Unterlagen 

Alle Informationen und Unterlagen, die Bildungsträger mit Sitz in Niedersachsen benötigen, um das Gütesiegel zu erhalten, sind nachfolgend aufgelistet und können kostenlos heruntergeladen werden. Auf dieser Seite finden Sie immer die aktuell benötigten Unterlagen. Bitte verwenden Sie nur diese. Dies ist insbesondere wichtig, um auf Veränderungen und Ergänzungen in den Dokumenten eingehen zu können (aktuell z.B. die Neu-Aufnahme von Aussagen zu Online-Kursen).

Es wird unterschieden in:

Unterlagen für Bildungsträger/-innen mit extern zertifiziertem QM-System 

Die Verfahrensregeln mit allen Informationen über das Prüf- und Vergabeverfahren und den Antrag mit der Selbsterklärung finden Sie im untenstehenden Downloadbereich.

Als Bildungsträger/-innen mit einem extern zertifiziertem QM-System durchlaufen Sie eine vereinfachte Prüfung.

Füllen Sie dazu den Antrag mit Selbsterklärung aus und senden diesen zusammen mit Ihrem gültigen QM-Zertifkat an die AEWB.

Unterlagen für Bildungsträger/-innen ohne extern zertifiziertes QM-System 

Die Verfahrensregeln mit allen Informationen über das Prüf- und Vergabeverfahren finden Sie im untenstehenden Downloadbereich.

Als Bildungsträger/-innen ohne extern zertifiziertes QM-System durchlaufen Sie das Prüfverfahren mit dem Antrag und Prüfdokumentation und den in den Prüfanforderungen angegebene Nachweisen.

Zusätzlich finden Sie im Download-Bereich ein Qualitätsmanagement-Handbuch, Arbeitshilfen und Mustervorlagen, die Sie ebenfalls kostenlos herunterladen können und die Ihnen Hilfestellung für das Prüfverfahren bieten.

Downloads:

Der Bundesverband für Kindertagespflege erkennt das durch die AEWB landesweit vergebene Gütesiegel „Qualifizierungsmaßnahmen in der Frühkindlichen Bildung“ vollständig an.

Bildungsträger werden als Kooperationspartner im Rahmen der Richtlinie zur Vergabe des Zertifikates „Qualifizierte Kindertagespflegeperson nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)“ anerkannt, wenn sie das Gütesiegel „Frühkindliche Bildung“ vorweisen können und weitere Unterlagen einreichen:

1. Konzeption zur Durchführung der Lernergebnisfeststellung

2. Konzeption zur Gewinnung von Praxisstellen und zur Qualifizierung der Mentor/-innen am Lernort Praxis.

3. Exemplarischer Kursablauf für 160 UE tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung als auch 140 UE tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung

4. Kooperationsvereinbarung mit dem örtlich ansässigen Jugendamt

Weitere Fragen beantwortet:
Bundesverband für Kindertagespflege
Baumschulenstr. 74
12437 Berlin

info@bvktp.de

Weitere Informationen finden Sie auf www.bvktp.de.

(Stand 22.06.2021)

Vertreter der Zertifizierungsstelle

Olufemi Akinyo

akinyo@aewb-nds.de 

Tel.: 0511 300330-361

 

Beratung und Unterstützung

Ursel Stenkamp
stenkamp@aewb-nds.de
Tel.: 0511 300 330-318