NEU: Verlängerung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung für pädagogische Fachkräfte zur Praxismentorin, zum Praxismentor in Kindertageseinrichtungen sowie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und ausbildenden Schulen durch regionale Vernetzungstagungen (RL Praxismentoring und Vernetzung für Kitas)
Das Nds. Kultusministerium hat die bisherige Förderrichtlinie verlängert und weitere Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen Praxismentoring für die Jahre 2025 bis 2026 zur Verfügung gestellt.
Damit können Bildungsanbieter in Niedersachsen weiterhin Fortbildungen und Vernetzungstagungen für pädagogische Fachkräfte anbieten. Eine Übersicht über die Angebote und Termine der Bildungsträger im Projektzeitraum 2025 stehen voraussichtlich ab Januar 2025 im Downloadbereich zur Verfügung (s. u.) und wird fortlaufend aktualisiert.
Hintergrund
Im Rahmen der Ausbildung von Sozialpädagogischen Assistentinnen/Sozialpädagogischen Assistenten (Berufsfachschule), Erzieherinnen/Erziehern (Fachschule) und im Rahmen von kindheitspädagogischen Studiengängen (Hochschule) sind die in den Kindertageseinrichtungen arbeitenden Fachkräfte mitverantwortlich für das Praxismentoring (Anleitung, Beratung und Unterstützung) der Auszubildenden im Lernbereich Praxis.
Um die auch in den Rahmenrichtlinien für Berufsfachschulen und Fachschulen vorgesehene curriculare Verzahnung zu realisieren, förderte das Niedersächsische Kultusministerium bereits mehrere Qualifizierungsinitiativen mit dem Ziel sozialpädagogischen Fachkräften den Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme zu ermöglichen. Die Weiterbildungsmaßnahme wird durch das Nds. Kultusministerium anerkannt.
Die Teilnahme steht grundsätzlich allen Fachkräften gem. § 9 Abs. 2 NKiTaG (pädagogische Fachkräfte) offen, die zum Zeitpunkt der Qualifizierung in einer Tageseinrichtung für Kinder tätig sind. Die Anmeldung erfolgt direkt bei den anbietenden Bildungsträgern (siehe Übersicht Downloadbereich).
Hinweis für Bildungsträger:
Für den nunmehr dritten Förderzeitraum (01.Januar 2025 bis 15.November 2025) ist die Antragsstellung ab dem 25.11.2024 bis zum 01.04.2025 möglich. Wichtig: Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge. Bitte nutzen Sie unbedingt das neue Antragsformular (PRM 6) für die Antragsstellung!
Die Antragstermine für den vierten Förderzeitraum (01.Januar 2026 bis 30.September 2026) werden zeitnah bekannt gegeben.
Die neuen Antragsformulare, die Förderrichtlinie sowie das Curriculum finden Sie im unteren Downloadbereich.
Hinweis für interessierte pädagogische Fachkräfte:
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einen in der Liste (s. Downloadbereich, voraussichtlich ab Januar 2025) aufgeführten Bildungsträger. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.
Allgemeine und inhaltliche Fragen beantworten Ihnen Christel Wolf (wolf@aewb-nds.de, Durchwahl -334) sowie Lisa Quäschling (quaeschling@aewb-nds.de, Durchwahl - 311)
Downloadbereich (nicht barrierefrei)
Die aktuelle Fassung der verlängerten RL Praxismentoring ist in NI-VORIS zu finden: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cb77394a-a559-3ec7-8114-4eac4a2157a0
Wolf, Christel
0511 300330-334
wolf@aewb-nds.deFrühkindliche Bildung, Team Lebensbegleitendes Lernen