Projektförderung im Bereich Bildungsberatung und Hochschulen

Aus dem <i>Sonderfonds zur Unterstützung des lebenslangen Lernens</i> können kurzfristig noch vier Projekte à 30 000 Euro gefördert werden. Anträge sind bis zum 7. November 2013 bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung einzureichen. Projektbeginn soll spätestens am 1. Dezember sein.

Aus dem Sonderfonds zur Unterstützung des lebenslangen Lernens sind Mittel in Höhe von 120 000 Euro verfügbar, die das Ministerium für Wissenschaft und Kultur nun über die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung zur Förderung von Projekten in der Erwachsenenbildung mit folgenden Schwerpunkten zur Verfügung stellt:

  • Vernetzung/Zusammenarbeit von Bildungsberatungsstellen mit den Studienberatungsstellen zur Initiierung und Erprobung von (regionalen) Beratungsangeboten für besondere Zielgruppen der Offenen Hochschule
  • Initiierung und Durchführung von bedarfsgerechten Angeboten in Zusammenarbeit mit Hochschulen zur Vorbereitung und Begleitung eines erfolgversprechenden Hochschulstudiums für Personen mit ausländischen Bildungsnachweisen und für ausländische Studierende. 

Es können maximal vier Maßnahmen mit je 30 000 Euro in Form einer Festbetragsfinanzierung bis 31. Dezember 2014 gefördert werden. Projektbeginn soll spätestens am 1. Dezember 2013 sein.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 7. November 2013 bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung in zweifacher Ausführung ein, als pdf und auf Papier.

Der Antrags soll 4 DIN-A4 Seiten nicht überschreiten. Ein detaillierter FInanzierungsplan ist beizufügen.

Für weitere Auskünfte:

Christine Etz
0511/300330-13
etz[at]aewb-nds.de