Oft gefragt

Da es sich hier um zusätzlichen Urlaub zum Zwecke der Bildung handelt, fragen Sie in Ihrer Personalstelle nach, wie Urlaub/Bildungsurlaub zu beantragen ist.

Fügen Sie Ihrem Antrag den Anerkennungsnachweis der Veranstaltung bei. Das kann eine Anmeldebstätigung der Veranstalterin/des Veranstalters sein oder Ihre eigene Anerkennung, die Sie von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung erhalten haben.

Bildungsurlaub regelt einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgebenden. Darum ist es entscheidend, in welchem Bundesland Sie jeden Tag zu Ihrer Arbeit gehen. Haben Sie stetig wechselnde Einsatzorte in mehreren Bundesländern, ist es entscheidend, wo der Hauptfirmensitz ist.

Prüfungen sind keine Lernphase, darum schließt das NBildUG sie aus.

Eine Veranstaltung kann anerkannt werden, wenn sie mindestens drei zeitlich und inhaltlich zusammenhängende Tage dauert.

Gesamte Studiengänge sind in der Regel so nicht konzipiert, beinhalten aber häufig Präsenzphasen, die diese Bedingung erfüllen. Für diese kann dann ein Antrag gestellt werden.

Wichtig ist dabei, dass die beantragte Präsenzphase ein einheitliches Thema umfasst und der Mindestarbeitsumfang erreicht wird.

Der Anspruch eines Jahres geht automatisch auf das Folgejahr über. Sie können diesen in getrennten Veranstaltungen nehmen. Wenn Sie drei Jahre zurück Ihren Bildungsurlaub nehmen möchten, benötigen Sie das ausdrückliche Einverständnis Ihres Arbeitgebenden. Der Bildungsurlaub des aktuellen Jahres muss dann in einer durchgehenden Veranstaltung mitgenommen werden.