Informationen

Die Antragsstellung ist auf www.bildungsurlaub-niedersachsen.de auch digital möglich.


Aktuelle Information für Veranstalter

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat mit Erlass vom 09.06.2022 entschieden, dass Bildungsurlaube nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) ab sofort auch in Online- oder Hybridform angeboten werden können, wenn die Kursinhalte für eine solche Durchführung geeignet sind.

Für die Anerkennung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Die Kriterien, die für eine Präsenzveranstaltung zu erfüllen sind, müssen auch bei Online- oder Hybridveranstaltungen erfüllt werden.

Dies betrifft insbesondere die Dauer der Veranstaltung von fünf, bzw. mindestens drei aufeinanderfolgende Tagen mit jeweils acht Unterrichtsstunden je 45 Minuten.

Bei Veranstaltungen muss gewährleistet sein, dass

  • Geeignete virtuelle Unterrichtsräume mit entsprechenden Medien genutzt werden,
  • der Unterricht live (in Echtzeit) online/hybrid durchgeführt wird,
  • die Interaktion zwischen Kursleitung und Teilnehmenden jederzeit gegeben ist.

Der Bildungsträger muss sicherstellen, dass die Teilnahme auch tatsächlich erfolgt und hat dem Teilnehmenden die für den Nachweis erforderlichen Bescheinigungen kostenlos auszustellen.

Der Teilnehmende muss dem Arbeitgebenden die ordnungsgemäße Teilnahme nachweisen.

Der Erlass gilt unbefristet.

(Stand: 29.06.2022)      

Bildungsurlaub - Das Wichtigste auf einen Blick

Als Arbeitnehmende haben Sie einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG), wenn sich Ihr Arbeitsplatz in Niedersachsen befindet. 

Der Anspruch besteht für Teilnahme an Veranstaltungen, die von der AEWB anerkannt worden sind.

Weitere Infos finden Sie HIER im Ratgeber für Arbeitnehmende.

Antragsberechtigung und Fristen

Als Veranstaltende stellen Sie Ihren Antrag drei Monate vor Beginn Ihrer Veranstaltung. 

Als Arbeitnehmende stellen Sie Ihren Antrag zwei Monate vor Beginn Ihrer Veranstaltung. Sie haben nur ein eigenes Antragsrecht, wenn folgende drei  Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Veranstaltung findet außerhalb Niedersachsens statt und
  • der Träger hat seinen Sitz nicht in Niedersachsen und
  • der Träger hat die Anerkennung nicht selbst beantragt.

Wenn Sie einen Bildungsurlaub in Niedersachsen besuchen möchten, fragen Sie den Veranstalter, ob bereits eine Anerkennung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, bitten Sie den Veranstalter, einen Antrag zu stellen.

Die Antragsstellung ist auf www.bildungsurlaub-niedersachsen.de auch digital möglich.

 

Dauer der Bildungsveranstaltung

Eine Bildungsveranstaltung soll in der Regel an fünf, mindestens jedoch an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Ein- und zweitägige Veranstaltungen erkennen wir nicht an. Als Nachweis ist dafür z. B. ein Stundenplan geeignet.

Zeitlicher Umfang der Bildungsmaßnahme

Eine Bildungsveranstaltung soll täglich mindestens acht Unterrichtsstunden, am An- und Abreisetag mindestens je vier Unterrichtsstunden umfassen.

Als Nachweis fügen Sie Ihrem Antrag bitte ein detailliertes Programm mit Inhalten und Arbeitszeiten bei.

Das NBildUG gilt nicht für Beamtinnen und Beamte.

Für Sie als niedersächsische/-r Landes- oder Kommunalbeamter/-in gilt für die Freistellung von der Arbeit die Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung (Nds. SurlVO). Sie finden diese in der Rubrik „Sonderurlaub".

Bildungsurlaub – ein soziales Grundrecht. Ein Ratgeber für Arbeitnehmende

Poos, Andrea

0511 300330-329

poos@aewb-nds.de

Bildungsurlaub, Verwaltungsmitarbeiterin, Abteilung Prüfung und Anerkennung

Soltendieck, Martina

0511 300330-332

soltendieck@aewb-nds.de

Bildungsurlaub, Verwaltungsmitarbeiterin, Abteilung Prüfung und Anerkennung