Ministerium empfiehlt Schutzklausel gegen Einflüsse von Scientology

Bildungsträger sollten sich vor Einflüssen durch „Scientology“ schützen. In einem Rundschreiben empfiehlt das Niedersächsische Wirtschaftsministerium, bei Vertragsabschluss für Lehraufträge eine entsprechende Schutzklausel unterzeichnen zu lassen.

Bildungsträger sollten sich vor Einflüssen der Scientology-Organisation und ihrer Unternehmen schützen. In einem Rundschreiben empfiehlt das Niedersächsische Wirtschaftsministerium, bei Vertragsabschluss für Lehraufträge mit Dozenten und anderen Dienstleistern im Bildungswesen, eine entsprechende Schutzklausel unterzeichnen zu lassen. Die Aufforderung betrifft auch Bildungseinrichtungen, die öffentliche Fördermittel erhalten.

Im Runderlass 16-32570/3119 von April 2014 heißt es:

„Der Runderlass soll Einflüsse der Scientology-Organisation (SO) und deren Unternehmen bei der Ausführung von Aufträgen über Beratungs- und Schulungsleistungen abwehren, welche durch öffentliche Auftraggeber an Dritte vergeben werden. Dabei beurteilt der öffentliche Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen in eigener Verantwortung jeweils über den Gefährdungsgrad der Einflussnahme im Einzelfall.“

Sowie:

„Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Beratungs- und Schulungsleistungen (z.B. Personal- und Managementschulungen), bei denen nach Einschätzung des öffentlichen Auftraggebers die von der SO und deren Unternehmen angewandte „Technologie von L. Ron Hubbard“ im Rahmen der Leistungserbringung zur Anwendung kommen könnte, wird empfohlen, folgende Schutzklausel als Bietererklärung und Besondere Vertragsbedingung in die Vergabeunterlagen aufzunehmen:“

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Schutzklausel

Das Beratungs- und Schulungsunternehmen

  • verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
  • nimmt zur Kenntnis, dass bei einem Verstoß die Auftraggeberin oder der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

(Ort, Datum)      (Unterschrift / Firmenstempel)

Die Erklärung ist gesondert mit dem Angebot abzugeben, andernfalls ist das Angebot auszuschließen.

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Informationen zu Scientology gibt der Niedersächsische Verfassungsschutz unter www.verfassungsschutz.niedersachsen.de  --> Extremismus --> Scientology.

Die Empfehlung der Schutzklausel finden Sie im Niedersächsischen Vorschriften-Informationssystem www.nds-voris.de, Stichwort Scientology. Direkter Link zum Dokument auf www.nds-voris.de