Änderung Fördergrundsätze: Förderung zusätzlicher Grundbildungsmaßnahmen für Geflüchtete

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat neue Fördergrundsätze für die „Förderung zusätzlicher Grundbildungsmaßnahmen für Geflüchtete“erlassen.

Ziel ist es, Geflüchteten durch Erhöhung ihres Bildungsniveaus den Zugang zu einer Maßnahme des zweiten Bildungswegs bzw. zu einem entsprechenden Vorbereitungskurs zu ermöglichen.

Als Download finden Sie die wichtigsten Dokumente und Formulare, die Sie für das Einreichen der Anträge bis zum 30.06.2017 benötigen:

  • Fördergrundsätze (Neu 11.05.2017)
  • Handreichung zur Antragstellung (Neu 11.05.2017)
  • Antragsformular (NEU angepasst auf neue Fördermodalitäten)

 Änderungen:

  • Es wurde eine neue Information in den Abschnitt „5. Gesetzliche Grundlagen, Umfang und Höhe der Förderungen“ der Fördergrundsätze  eingefügt. Diese besagt, dass die auf der Grundlage dieser Grundsätze geförderten Maßnahmen bei der Ermittlung des Arbeitsumfangs gem. § 5 Abs. 3 iVm § 6 Abs. 5 sowie § 7 Abs. 4 NEBG nicht berücksichtigt werden.
  • Anpassung der Handreichung zur Antragsbearbeitung: Neue Erläuterung zur förderfähigen Ausgabe „Fortbildungskosten für in der Maßnahme eingesetzte Lehrkräfte“ erklärt die Anforderung an die Darstellung in der Antragskizze bei der Beantragung sowie Umsetzung nach Bewilligung der Maßnahme.

 

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team der AEWB gerne zur Verfügung, bitte wenden Sie sich an die in der Handreichung benannten Ansprechpartner/-innen.