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Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung

Wir sind die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.
Die Abkürzung dafür ist: AEWB.

Wie ist die AEWB entstanden?
In Niedersachsen gibt es ein Gesetz:
Das Niedersächsische Gesetz für Erwachsenen-Bildung.
In dem Gesetz stehen die Regeln für gute Erwachsenen-Bildung.
Das Gesetz gibt auch vor:
Es soll eine zentrale Stelle in Niedersachsen geben.
Und diese Stelle soll die Bildungs-Einrichtungen unterstützen.
Dafür hat das Land Niedersachsen im Jahr 2004 die AEWB gegründet und gibt das Geld für die Arbeit.

Seit dem Jahr 2006 unterstützt die AEWB 
alle Einrichtungen für Erwachsenen-Bildung in Niedersachsen.
Zu diesen Einrichtungen gehören zum Beispiel Volkshochschulen.


Die AEWB hilft den Bildungs-Einrichtungen 
zum Beispiel bei diesen Themen:

  • Förder-Gelder bekommen
  • Bildungs-Angebote entwickeln
  • Beratung
  • Qualitäts-Management
    Bei Qualitäts-Management geht es darum:
    Wie kann man die Qualität seiner Arbeit sicherstellen?
    Wie kann man Angebote noch besser machen?
  • Austausch und Zusammen-Arbeit mit anderen
  • neuen Ideen für Angebote entwickeln

Wie arbeitet die AEWB?
Der Verein Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e. V. 
ist der Träger von der AEWB.
Das bedeutet:
Der Verein ist für die AEWB verantwortlich.
Aber die AEWB arbeitet als Einrichtung selbstständig.
Die AEWB arbeitet zwischen Verwaltung, Wissenschaft und Praxis.
Das bedeutet: 
Sie verbindet die Arbeit von Behörden, 
Forschung und den Einrichtungen für Erwachsenen-Bildung.

 

Unsere Aufgaben und Leistungen

  • Wir sind Ansprech-Partner für Fragen 
    zum Gesetz für Erwachsenen-Bildung in Niedersachsen.
  • Wir prüfen:
    Wie wird das Geld vom Land Niedersachen 
    für Erwachsenen-Bildung genutzt?
    Welche Bildungs-Einrichtungen können Geld bekommen?
  • Wir beraten zum Thema Bildungs-Urlaub.
    Alle Arbeitnehmer in Niedersachsen können 5 Tage Bildungs-Urlaub im Jahr machen.
    Der Arbeitgeber muss Ihnen für diese Zeit frei geben.
    Aber man muss in der Zeit bei einem anerkannten 
    Bildungs-Angebot mitmachen.
    Und wir prüfen: 
    Darf ein Bildungs-Angebot für Bildungs-Urlaub genutzt werden?
  • Wir haben Informationen über zusätzliche Förder-Gelder 
    und Projekt-Gelder.
    Zum Beispiel Geld von der Europäischen Union.
  • Wir können Bescheinigungen für eine Befreiung 
    von der Umsatz-Steuer schreiben.
    Dann müssen Bildungs-Einrichtungen keine Umsatz-Steuer bezahlen.
    So können die Bildungs-Angebote günstiger für die Menschen sein.
  • Wir unterstützen Bildungs-Einrichtungen dabei, 
    ihre Qualität zu bewerten und zu verbessern
  • Wir planen und begleiten Projekte.
  • Wir bieten viele Fortbildungen an.
    Wir entwickeln die Fortbildungen zusammen 
    mit den Landes-Verbänden und Bildungs-Einrichtungen weiter.
  • Wir fördern Zusammen-Arbeit und Austausch zwischen verschiedenen Bildungs-Einrichtungen.
  • Wir sind für die Erwachsenen-Bildung in Niedersachen
    in Arbeits-Gruppen und Verbänden aktiv.
    Das machen wir in Deutschland und im Ausland.
  • Wir haben verschiedene Materialien, Arbeitshilfen und Informationen.