Der AEWB sind auf der Grundlage des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) vom 23. November 2004 Aufgaben übertragen worden, an deren einheitlicher Erfüllung das Land Niedersachsen ein Interesse hat. Diese ergeben sich entweder unmittelbar aus der Durchführung des NEBG oder stehen in einem sachlichen Zusammenhang damit.
Grundlage für die finanzielle Förderung der nach dem NEBG anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen ist die inhaltliche Bewertung und Feststellung ihres Arbeitsumfangs. Dieser Arbeitsumfang ist maßgeblich für die Berechnung der Finanzhilfe nach dem NEBG.
Weitere Aufgaben sind u.a. die Bearbeitung projektbezogener Mittel und Entscheidungen über Mittel der Europäischen Union für gemeinschaftlich finanzierte Maßnahmen.
Marquardt, Dr. Henning
0511 300330-343
marquardt@aewb-nds.destellv. Leiter
Leitung Abteilung Anerkennung und Förderung
Multhaupt, Tanja
0511 300330-332
multhaupt@aewb-nds.deVerwaltungsmitarbeiterin
Bildungs-/Sonderurlaub, NEBG
Hofmann, Andreas
0511 300330-320
hofmann@aewb-nds.deVerwaltungsmitarbeiter
NEBG, Zentralstelle Erstorientierungskurse (EOK)