Informationen für Veranstaltende

Informationen für Sie als Veranstaltende

Das Niedersächsische Bildungszeitgesetz (NBildZG) ist das neue Landesgesetz, das die bisherigen Rechtsgrundlagen für den Bildungsurlaub in Niedersachsen ab dem 1. Januar 2027 ersetzt. Bis dahin gilt das Gesetz in der hier dargelegten Form. 

Wir werden zeitnah weitere Informationen zur Verfügung stellen. Zurzeit verweisen wir gern auf die Infoseite des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur unter: Bildungszeit | Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Die Anerkennung kann für folgende Bereiche beantragt werden:

  • Berufliche Bildungsmaßnahmen
  • Aus- und Fortbildungen ehrenamtlicher oder nebenberuflicher Mitarbeiter/-innen
  • Politische Bildungsmaßnahmen
  • Allgemeine Bildungsmaßnahmen unter Beachtung des Negativkatalogs § 11 NBildUG

Bildungsveranstaltungen werden nur dann anerkannt, wenn täglich mindestens 8 Unterrichtsstunden je 45 Minuten, an den An- und Abreisetagen mindestens 4 Unterrichtsstunden je 45 Minuten erreicht werden (bei Onlineveranstaltungen täglich 8 Unterrichtsstunden, bei Veranstaltungen im Ausland i.d.R. ebenfalls, weil hier An- und Abreise regelmäßig an einem anderen Tag stattfindet). Bitte weisen Sie dies durch ein detailliertes, inhaltlich und zeitlich nach Veranstaltungstagen gegliedertes Programm mit Angaben der Unterrichtseinheiten und genauen täglichen Arbeitszeiten (z.B. in Form eines Stundenplans) in deutscher Sprache nach.

  • Eine Anerkennung kann für 5, mindestens jedoch 3 aufeinander folgende Tage beantragt werden. Ein- oder zweitägige Veranstaltungen sind nicht anerkennungsfähig.