Projekt: Förderung von demokratischer Beteiligung von Schülerinnen und Schülern in der Schule und ihrem gesellschaftlichen Umfeld
Das Projekt „Förderung der demokratischen Beteiligung von Schülerinnen und Schülern in Schule und Gesellschaft“ wurde vom Niedersächsischen Kultusministerium initiiert. Ziel ist es, die Partizipation der Jugendlichen zu stärken, ihre Selbstwirksamkeit zu fördern und ihnen Räume zu bieten, um sich aktiv in demokratische Prozesse einzubringen. Dabei sollen Schülerinnen und Schüler (SuS) erleben, dass ihre Beteiligung gewollt, willkommen und wirksam ist, um ein aktives Verständnis von Demokratie zu entwickeln.
Wir sind mit der Projektdurchführung beauftragt.
Sie finden hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte aus der o.g. Richtlinie (siehe Downloadbereich).
Zielgruppe der Förderung
Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, Schulleitungen, sonstiges pädagogisches Personal und weitere Mitglieder der Schulgemeinschaft als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Was wird gefördert?
- Projekte mit und von SuS aller Schulformen in Niedersachsen
- Maßnahmen zur Stärkung von Partizipation, Eigeninitiative, Demokratieverständnis und Selbstwirksamkeit
- Qualifizierung von Lehrkräften und pädagogischem Personal als Multiplikator*innen
- Projekte mit Modellcharakter oder großer Reichweite und langfristiger Wirkung
- Aktivitäten auch außerhalb der Schulzeit (z. B. in den Ferien)
Wer kann Fördermittel beantragen?
- anerkannte Einrichtungen, die im Bereich der Politischen Bildung sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung tätig sind
- Einrichtungen der Erwachsenenbildung (nach NEBG)
- Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe
- Fördervereine von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft
Förderbedingungen
- In der Regel min. 20 teilnehmende SuS
- Antragstellung bis 22.11.2025, Projektende spätestens 01.10.2026
- Qualifiziertes Personal erforderlich
- Enge Zusammenarbeit mit Schulen
Förderhöhe
- Bis zu 10.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderfähig sind Personal-, Honorar-, Sach- und Übernachtungsausgaben
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie (siehe Downloadbereich).
Wichtige Hinweise:
- Anträge können ab 11.09.2025 (ab 9:00 Uhr) gestellt werden. Frühester Projektstart vor Ort ist der 06.10.2025.
- Anträge von Fördervereinen können erst ab 18.09.2025 (ab 9:00 Uhr) gestellt werden. Frühester Projektstart vor Ort ist ebenfalls der 06.10.2025.
- Es ist nur die Beteiligung an max. zwei Anträgen möglich (entweder als Antragsteller/-in oder als Kooperationspartner/-in z.B. von Fördervereinen)
- Die Bewilligung der vollständig eingereichten Anträge erfolgt jeweils nach Antragsstart in der Reihenfolge des Eingangs (Windhundverfahren).
Bitte senden Sie Ihre Anträge und Fragen an das Postfach: dbs@aewb-nds.de
Downloadbereich: (nicht barrierefrei)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von demokratischer Beteiligung von Schülerinnen und Schülern in der Schule und ihrem gesellschaftlichen Umfeld Erl. d. MK v. 17.06.2025 – 23.80109 – – VORIS 22410 – (Direktlink zur Verkündungsplattform)
Weber, Jari
0511 300330-313
weber@aewb-nds.deVerwaltungsmitarbeiter, Abteilung Migration - Integration, Zentralstelle EOK