Projekt: Förderung von demokratischer Beteiligung von Schülerinnen und Schülern in der Schule und ihrem gesellschaftlichen Umfeld - Verlängerung der Richtlinie
Das Projekt „Förderung der demokratischen Beteiligung von Schülerinnen und Schülern in Schule und Gesellschaft“ wurde 2025 vom Niedersächsischen Kultusministerium initiiert. Die Richtlinie wurde im Juli 2026 um ein Jahr verlängert. Ziel des Projektes ist es, die Partizipation der Jugendlichen zu stärken, ihre Selbstwirksamkeit zu fördern und ihnen Räume zu bieten, um sich aktiv in demokratische Prozesse einzubringen. Dabei sollen Schülerinnen und Schüler (SuS) erleben, dass ihre Beteiligung gewollt, willkommen und wirksam ist, um ein aktives Verständnis von Demokratie zu entwickeln.
Wir sind mit der Projektdurchführung beauftragt.
Zielgruppe der Förderung
Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler (SuS) sowie Lehrkräfte, Schulleitungen, sonstiges pädagogisches Personal und weitere Mitglieder der Schulgemeinschaft als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Was wird gefördert?
- Projekte mit und von SuS aller Schulformen in Niedersachsen
- Maßnahmen zur Stärkung von Partizipation, Eigeninitiative, Demokratieverständnis und Selbstwirksamkeit
- Qualifizierung von Lehrkräften und pädagogischem Personal als Multiplikator*innen
- Projekte mit Modellcharakter oder großer Reichweite und langfristiger Wirkung
- Aktivitäten auch außerhalb der Schulzeit (z. B. in den Ferien)
Wer kann Fördermittel beantragen?
- anerkannte Einrichtungen, die im Bereich der Politischen Bildung sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung tätig sind
- Einrichtungen der Erwachsenenbildung (nach NEBG)
- Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe
- Fördervereine von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft
Förderbedingungen
- In der Regel min. 20 teilnehmende SuS
- Qualifiziertes Personal erforderlich
- Enge Zusammenarbeit mit Schulen
Förderhöhe
- Bis zu 10.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderfähig sind Personal-, Honorar-, Sach- und Übernachtungsausgaben
Bitte beachten Sie: Es sind nur Ausgaben förderfähig, die dem Antragsteller/ der Antragstellerin durch das Projekt zusätzlich entstehen.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie (siehe Downloadbereich).
Wichtige Hinweise:
Anträge können ab 01.09.2026 (ab 9:00 Uhr) gestellt werden.
Der Antragszeitraum endet mit Ablauf des 01.10.2026.
Frühester Projektstart ist der 01.10.2026, Projektende spätestens am 18.08.2027.
Es ist nur die Beteiligung an max. zwei Anträgen möglich (entweder als Antragsteller/-in oder als Kooperationspartner/-in z.B. von Fördervereinen). Die Bewilligung der vollständig eingereichten Anträge erfolgt nach Antragsstart in der Reihenfolge des Eingangs ("Windhundverfahren"). Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise in der Anlage Projektkonzeption!
Sie finden alle Dokumente im Downloadbereich.
Downloadbereich: (nicht barrierefrei)
Der Bezugserlass: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von demokratischer Beteiligung von Schülerinnen und Schülern in der Schule und ihrem gesellschaftlichen Umfeld Erl. d. MK v. 17.06.2025 – 23.80109 – – VORIS 22410 – (Direktlink zur Verkündungsplattform)
Es gilt zudem der Erlass des MK vom 08.07.2026 und der Erlass vom 17.06.2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 376).
Bitte senden Sie Ihre Anträge an das Postfach: dbs@aewb-nds.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die angegebene Mailadresse.