Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.aewb-nds.de. Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe ist nicht in allen Fällen ausreichend, insbesondere fehlsichtigen Personen wird dadurch das Erkennen der Texte und somit der Informationsabruf erschwert.
- Nicht alle Grafikfunktionen sind bezeichnet. Einige Grafikschalter haben weder eine sichtbare noch eine unsichtbare Bezeichnung. Blinde können sich an den von Screenreadern übermittelten Informationen daher nicht orientieren.
- Nicht alle Grafiklinks sind für Blinde eindeutig bezeichnet.
- Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei.
- Nicht durchgängig sind alle Funktionen und Inhalte mittels Tastaturnutzung ansteuerbar beziehungsweise bedienbar.
- Die Vorlesefunktion ist über den Readspeaker nicht vollständig barrierefrei.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Der Webauftritt der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einem Prüfbericht der Materna Information & Communications SE. Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: unternehmenskommunikation@aewb-nds.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: Tel.: 0511/120-4010 E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Datum der Veröffentlichung auf der Website oder der mobilen Anwendung: 08.09.2025
(01.09.2025 Stand der Erklärung)