Informationen

Allgemeine Informationen zum niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG)

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von Arbeitnehmenden für in der Regel bis zu fünf Tage im Jahr, um an dafür anerkannten Bildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Wie viele Tage habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

Arbeitnehmende in Niedersachsen haben einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Der Anspruch eines Jahres geht automatisch auf das Folgejahr über. Sie können diesen in getrennten Veranstaltungen nehmen. Wenn Sie drei Jahre zurück Ihren Bildungsurlaub nehmen möchten, benötigen Sie das ausdrückliche Einverständnis Ihres Arbeitgebenden. Der Bildungsurlaub des aktuellen Jahres muss dann in einer durchgehenden Veranstaltung genommen werden.

Wer hat Anspruch?

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn ihr Arbeitsplatz in Niedersachsen liegt.

Welche Veranstaltungen können in Anspruch genommen werden?

Die Veranstaltung muss in Niedersachsen von der AEWB anerkannt worden sein. Anerkennungsfähig sind Bildungsmaßnahmen der beruflichen Bildung, der Aus- oder Fortbildung in einem Ehrenamt oder Nebenberuf, der politischen und der allgemeinen Bildung (unter besonderen Bedingungen).

Wer informiert über anerkannte Bildungsveranstaltungen?

Die anerkannten Bildungsurlaube und die Programme werden vom Bildungsträger veröffentlicht, bitte fragen Sie die von Ihnen gewählte Einrichtung nach einer Anerkennung. Eine offizielle Datenbank über in Niedersachsen anerkannte Bildungsurlaube existiert nicht, es gibt jedoch Datenbanken, die von kommerziellen Betreibern angeboten werden.

Wer übernimmt die Kosten?

Eine Regelung über die Kosten des Bildungsurlaubs gibt es im NBildUG nicht, in der Regel tragen Beschäftige die Kosten selbst. Eine Nachfrage beim Arbeitgebenden, ob er sich an den Kosten beteiligt ist oft erfolgreich. Eine Lohnkostenerstattung für Arbeitgebende ist in Niedersachsen nicht vorgesehen.

Wer kann einen Antrag stellen?

In Niedersachsen können Bildungsträger oder Beschäftigte einen Antrag auf Anerkennung stellen, bitte informieren Sie sich in der entsprechenden Rubrik. 

Wird Bildungsurlaub für ein Studium gewährt?

Eine Veranstaltung kann anerkannt werden, wenn sie mindestens drei zeitlich und inhaltlich zusammenhängende Tage dauert.

Gesamte Studiengänge sind in der Regel so nicht konzipiert, beinhalten aber häufig Online- oder Präsenzphasen, die diese Bedingung erfüllen. Für diese kann dann ein Antrag gestellt werden.

Wichtig ist dabei, dass die beantragte Online-/Präsenzphase ein einheitliches Thema umfasst und der Mindestarbeitsumfang erreicht wird.

Für einzelene Blöcke/Module müssen jeweils einzelne Anträge gestellt werden.

Für Prüfungen (egal ob im Rahmen eines Studiums oder in anderen Kontexten) kann kein Bildungsurlaub beantragt werden.

 

Das NBildUG gilt nicht für Beamte. Für die Freistellung für Beamte sind i.d.R. die Personalämter zuständig.

Die Antragsstellung ist auf www.bildungsurlaub-niedersachsen.de digital möglich.


Bildungsurlaub – ein soziales Grundrecht. Ein Ratgeber für Arbeitnehmende

Poos, Andrea

0511 300330-329

poos@aewb-nds.de

Bildungsurlaub, Verwaltungsmitarbeiterin, Abteilung Prüfung und Anerkennung

Struzynski, Sina

0511 300330-332

struzynski@aewb-nds.de

Bildungsurlaub, Verwaltungsmitarbeiterin, Abteilung Prüfung und Anerkennung