Aus Bildungsurlaub wird Bildungszeit

Das Niedersächsische Bildungszeitgesetz (NBildZG) ist das neue Landesgesetz,

das die bisherigen Rechtsgrundlagen für den Bildungsurlaub in Niedersachsen ab dem 1. Januar 2027 ersetzt. 

Dabei wird die Bildungszeit flexibler: Online- und Hybridformate sind möglich, als Bildungszeit gelten auch Tagesveranstaltungen und für uns am wichtigsten: Angebote, die von „Einrichtungen der öffentlich geförderten Erwachsenenbildung gemäß § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes veranstaltet werden, gelten als anerkannt“.

Nun gilt es das Gesetz zeitnah in die Praxis umzusetzen. Wir werden unser online Angebot aktualisieren und zur weiteren Durchführung informieren.

Bis dahin verweisen wir auf die Infoseite des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur unter: Bildungszeit | Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur