Projektförderung: Berufsbegleitende Weiterbildung mit Hochschulen und Unternehmen

In einem neuen Programm fördert das Land Niedersachsen berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen der Erwachsenenbildung in Kooperation mit den niedersächsischen Hochschulen und der Wirtschaft. Antragsfrist ist der 5. August 2013. - Auskunft zur Bewilligung: ab 1. Oktober 2013.

Antragsfrist: 5. August 2013

Aktueller Nachtrag: Aufgrund eines Mitarbeiterwechsels können wir Auskünfte zur Bewilligung erst Anfang Oktober 2013 geben.

Unter dem Titel „Förderung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen der Erwachsenenbildung in Kooperation mit den niedersächsischen Hochschulen und der Wirtschaft” werden berufsbegleitende Bildungsmaßnahmen der Erwachsenenbildung mit Zertifikatsabschluss gefördert. Pro Projekt können bis zu 32 500 Euro beantragt werden.

Das Programm ist Teil des Gesamtkonzepts „Offene Hochschule Niedersachsen”. Es ist mit rund 280 000 Euro aus dem Sonderfonds für Lebenslanges Lernen ausgestattet.

Kooperationspartner der Erwachsenenbildungseinrichtungen (Träger von Bildungsmaßnahmen) sind die niedersächsischen Hochschulen und Institutionen der niedersächsischen Wirtschaft (Kammern, KMU, Betriebe usw.).

Die Weiterbildungszertifikate sollen vornehmlich in den niedersächsischen Schwerpunktbranchen „Gesundheits- und Sozialwirtschaft“, „Agrar- und Ernährungswirtschaft“ und „Mobilitätswirtschaft“ angeboten werden.[1]

Das Programm wird von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit der neuen Servicestelle Offene Hochschule gGmbH koordiniert. Der Kompetenzbereich Anrechnung der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg unterstützt das Vorhaben und entwickelt einheitliche Anrechnungsempfehlungen für alle geförderten Zertifikatskurse.

Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung können sich bis zum 5. August bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung bewerben. Die geförderten Projekte sollen voraussichtlich im Oktober 2013 starten.

Ansprechpartnerin

Christine Etz (vorläufig)
0511 30033-013
etz@aewb-nds.de

Antragstellung

Ausschreibungsunterlagen und weitere Informationen: siehe Download-Links unten.

Die Projektanträge sind zur Beratung und Bewertung bis zum 05.08.2013 in zweifacher Ausführung sowohl auf dem Postweg bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung einzureichen. 

Verspätet eingereichte Anträge oder Anträge, die von den formalen Kriterien dieser Ausschreibung abweichen, werden im Förderjahr 2013 nicht berücksichtigt.

Die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung ist bemüht, den Antragstellern bis zum 1. Oktober 2013 einen Bescheid zu erteilen.
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[1] Studie des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung (2011): „Weiterbildung in niedersächsischen Schwerpunktbranchen“; Quelle: www.niw.de/uploads/pdf/publikationen/Forschungsbericht_39_Weiterbildung.pdf, letzter Zugriff 11.04.2013