Pflichtpraktikum bei uns?
Voraussetzungen:
Das Praktikum muss ein Pflichtbestandteil des Studiums oder einer Weiterbildungsmaßnahme sein. Es ist offen für Studierende der Bildungs- oder Verwaltungswissenschaften sowie verwandter Studiengänge und Weiterbildungsmaßnahmen.
Der Zeitraum sollte mindestens sechs Wochen umfassen. Teilzeit und mobiles Arbeiten sind fallabhängig möglich und können nach Absprache individuell gestaltet werden. Das Praktikum wird generell nicht vergütet, die Teilnahme an internen Fortbildungs- und Gesundheitsangeboten steht bei freien Plätzen offen.
Optionen:
Die AEWB hat ein breites Aufgabenspektrum. Wir bieten Praktika in den Abteilungen:
Anerkennung und Förderung
Diese Abteilung verantwortet hoheitliche Aufgaben für das Land Niedersachsen. Dazu gehören:
- Arbeitsumfänge und Finanzhilfe
- Bildungsurlaub und Sonderurlaub
- Landes- und Bundesprogramme
- Umsatzsteuer
- Zertifizierungen
Innovation, Beratung & Fortbildung
Diese Abteilung unterstützt die anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen und deren Bildungspersonal durch Fortbildung und Vernetzung, pädagogische Entwicklung und Projekte, Wissenstransfer und Beratung. Praktika sind aktuell möglich in den Themenfeldern:
- Grundbildung und Zweiter Bildungsweg
- Digitalisierung
- Qualitätsmanagement und Organisationsentwicklung
- Modulsystem Lehren Lernen
- Politische Bildung
- Gesundheitsbildung
- Veranstaltungsmanagement
Sie möchten Praxiserfahrung an der Schnittstelle zwischen Politik, Praxis, Wissenschaft und Verwaltung im Feld der Erwachsenenbildung sammeln?
Dann bewerben Sie sich gern per E-Mail bei Rosemarie Leinweber unter leinweber@aewb-nds.de mit einem Anschreiben mit Interessen und Statement, warum gerade wir als Praktikumsstelle in Betracht gezogen werden und einem tabellarischen Lebenslauf. Bitte nennen Sie die Abteilung und in der Abteilung Innovation, Beratung & Fortbildung auch das Themenfeld, auf die/das Sie sich bewerben.
Leinweber, Rosemarie
0511 300330-326
leinweber@aewb-nds.dePersonal, Verwaltungsmitarbeiterin, Abteilung Prüfung und Anerkennung