Zweiter Bildungsweg für Geflüchtete (ZBG4)

Zweiter Bildungsweg für Geflüchtete (ZBG4)

Ziel der Förderung ist es, vorrangig der Zielgruppe der Geflüchteten aber auch anderen Zielgruppen des Zweiten Bildungsweges den Zugang zum nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen zu ermöglichen. Grundbildungskurse sind ebenfalls förderfähig, stehen aber ausschließlich der Zielgruppe der Geflüchteten zur Teilnahme offen.

Insgesamt stehe für die Förderlinie 2 Mio. Euro zur Verfügung. Als Download finden Sie die wichtigsten Dokumente und Formulare, die Sie für das Einreichen der Anträge bis zum 30.04.2020 (Stand 25.03.2020) benötigen. Die Maßnahmen müssen voraussichtlich bis 28.02.2021 bzw. bis 31.12.2021 abgeschlossen sein, der genaue Zeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team der AEWB gerne zur Verfügung, bitte wenden Sie sich an die in der Handreichung genannten Ansprechpartner/-innen.

NEU: Reduzierung der Mindestteilnehmendenzahl auf 10

In den Programmen SEG-4, SEG-4-U, SEG-5, SEG-6, sowie ZBG-3 und ZBG-4 wird die Mindestteilnehmendenzahl auf 10 reduziert, um die Umsetzung auch unter erhöhten Hygienebedingungen zu ermöglichen. Weitere Teilnehmende können dem Kursgeschehen per Videokonferenz folgen, soweit dies technisch und fachlich möglich ist. Alternativ können Teilnehmende in neu beginnenden Maßnahmen aufgenommen werden.

Stand: 07.05.2020