Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten 2020 (SEG6)

ACHTUNG: erneut neue Fristen für SEG 6

Aufgrund des andauernden Lockdowns hat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur erneut den Zeitraum zum Kursbeginn für Kurse des späten Kontingents verlängert. Diese Kurse müssen nun bis spätestens 30.06.2021 begonnen werden.

Die Frist für den Kursabschluss bleibt unverändert beim 31.12.2021.

(Stand 18.03.2021)

Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten 2020 (SEG6)

Das Land Niedersachsen fördert seit 2015 den Spracherwerb für Geflüchtete. Seit 2017 geschieht dies unter anderem in Form von dreihundertstündigen Sprachkursen, die mittlerweile in Basis-, Vertiefungs- und Intensivsprachkurse unterteilt sind.

Es stehen für diese Förderlinie insgesamt 10 Mio. Euro zur Verfügung. Sammelanträge für die neue Förderrunde SEG6 können bis zum 30.04.2020 (Stand 25.03.2020) bei der AEWB eingereicht werden, die Einzelmaßnahmen müssen voraussichtlich bis Ende Februar 2021 abgeschlossen sein.

Die relevanten Unterlagen finden Sie im Downloadbereich und werden stetig ergänzt.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team der AEWB gerne zur Verfügung, bitte wenden Sie sich an die in der Handreichung genannten Ansprechpartner/-innen.

Reduzierung der Mindestteilnehmendenzahl auf 10

In den Programmen SEG-4, SEG-4-U, SEG-5, SEG-6, sowie ZBG-3 und ZBG-4 wird die Mindestteilnehmendenzahl auf 10 reduziert, um die Umsetzung auch unter erhöhten Hygienebedingungen zu ermöglichen. Weitere Teilnehmende können dem Kursgeschehen per Videokonferenz folgen, soweit dies technisch und fachlich möglich ist. Alternativ können Teilnehmende in neu beginnenden Maßnahmen aufgenommen werden. (Stand 07.05.2020)

Struzynski, Sina