Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten 2019 (SEG5)

Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten 2019 (SEG5)

Das Land Niedersachsen fördert seit 2015 den Spracherwerb für Geflüchtet. Seit 2017 geschieht dies unter anderem in Form von dreihundertstündigen Sprachkursen, die mittlerweile in Basis-, Vertiefungs- und Intensivsprachkurse unterteilt sind.

Sammelanträge können bis zum 15.09.2019 bei der AEWB eingereicht werden, die Einzelmaßnahmen müssen bis Ende 2020 angeschlossen sein. Die relevanten Unterlagen finden Sie im Downloadbereich.

NEU: Reduzierung der Mindestteilnehmendenzahl auf 10

In den Programmen SEG-4, SEG-4-U, SEG-5, SEG-6, sowie ZBG-3 und ZBG-4 wird die Mindestteilnehmendenzahl auf 10 reduziert, um die Umsetzung auch unter erhöhten Hygienebedingungen zu ermöglichen. Weitere Teilnehmende können dem Kursgeschehen per Videokonferenz folgen, soweit dies technisch und fachlich möglich ist. Alternativ können Teilnehmende in neu beginnenden Maßnahmen aufgenommen werden. (Stand 07.05.2020)

Wir verweisen insbesondere auf die Handreichung, in der Sie vertiefende Hinweise zu den Fördergrundsätzen finden. Hier finden Sie auch die Kontaktdaten der Ansprechpartner/-innen in der AEWB sowie detaillierte Informationen zum gesamten Projektverlauf.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team der AEWB gerne zur Verfügung, bitte wenden Sie sich an die in der Handreichung benannten Ansprechpartnerinnen und -partnern.