Sonderfonds Lebenslanges Lernen 2023

Sonderfonds Lebenslanges Lernen 2023 - Grundbildung

Im Haushaltsplan des Landes Niedersachsen für das Jahr 2023 ist ein Sonderfonds Lebenslanges Lernen ausgebracht worden. In diesem Fonds sind Mittel für Grundbildungsmaßnahmen in der niedersächsischen Erwachsenenbildung enthalten. Nach Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur stehen für den genannten Zweck insgesamt 500 Tsd. Euro zur Verfügung.

Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der gemeinsam mit dem Ministerium erarbeiteten Fördergrundlagen. Die AEWB wird darüber hinaus bei der Auswahl der zu fördernden Kurse nach zusätzlichen Rahmenbedingungen verfahren.

Alle Ausschreibungsunterlagen sowie Vordrucke zur Erstellung von Antragsdokumenten zur Einreichung finden Sie als Download am Seitenende.

Wir bitten um Übersendung Ihrer Anträge bis spätestens 31.05.2023. Es wird eine frühzeitigere Abgabe empfohlen, um mögliche Rückfragen noch vor dem Fristablauf klären zu können.

Zu den Fördergrundlagen weisen wir auf folgendes hin:

1. Die Bildungsmaßnahmen können berufsbegleitend und/oder aufsuchend angelegt sein.

2. Die Vorhaben sollen in Zusammenarbeit mit Betrieben, Kammern, Sozialpartnern, sozialen Einrichtungen, Verbänden und weiteren gesellschaftlichen Gruppen konzipiert und durchgeführt werden. Die Zusammenarbeit soll in Form einer Mitwirkungserklärung bzw. Kooperationsvereinbarung nachgewiesen werden.

3. Die Maßnahmen können sozialpädagogische Begleitung und Betreuung der Teilnehmer/-innen als einen Bestandteil des Konzeptes einbeziehen.

4. Es sind Aussagen über vermutete Bedarfe bei der angestrebten Zielgruppe zu treffen sowie Beschreibungen zu den Formen und Maßnahmen der Teilnehmergewinnung zugrunde zu legen. Dabei sollte insbesondere das sogenannte „mitwissende Umfeld“ mit in den Fokus genommen werden.

5. Die Vorhaben richten sich an Personen, die mindestens die Alpha-Level-Höhe 2 erreichen. Es sollen standardisierte Verfahren zur Kompetenzfeststellung und/oder zur Lernstandbeschreibung eingesetzt werden.

6. Die Zuordnung der Kurse zu den in den Rahmenbedingungen genannten Kategorien stellt eine Förderreihenfolge dar, d.h. Kategorie A hat eine Priorität gegenüber Kategorie B usw.

7. Die Einreichung von Antragsunterlagen erfolgt dieses Jahr ausschließlich per E-Mail an grundbildung@aewb-nds.de.

Bitte beachten Sie:

Das Ranking ist in seinen Kriterien aufgeschlüsselt und somit transparent. Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit einer Überarbeitung nach der Antragsfrist.

Janzen, Oksana

0511 300330-338

janzen@aewb-nds.de

Alphabetisierung/Grundbildung, Zweiter Bildungsweg, Team Lebensbegleitendes Lernen