Vorsicht bei der Verwendung von Markennamen!

In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Markenrechten erheblich zugenommen. Zudem ist es immer schwieriger geworden, Namen oder Marken zu finden, welche nicht bereits registriert sind. Auch in der Erwachsenenbildung, insbesondere im Bereich Gesundheit, sind hier in der Vergangenheit ebenso wie in anderen Branchen Probleme aufgetreten, weil Kurstitel bereits geschützt waren und daher nicht mehr verwendet werden durften.

In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Markenrechten erheblich zugenommen. Zudem ist es immer schwieriger geworden, Namen oder Marken zu finden, welche nicht bereits registriert sind. 

Auch in der Erwachsenenbildung, insbesondere im Bereich Gesundheit, sind hier in der Vergangenheit ebenso wie in anderen Branchen Probleme aufgetreten, weil Kurstitel bereits geschützt waren und daher nicht mehr verwendet werden durften. Dies betraf zum Beispiel Titel wie „Tae Bo“.

Markenrechte können unter anderem erworben werden durch Eintragung im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes für den deutschlandweiten Markenschutz sowie beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt für den europaweiten Schutz. Der Markenschutz besteht dann für die dort registrierten Waren- und Dienstleistungen, die aus insgesamt 45 Klassen ausgewählt werden können.

Der Inhaber/die Inhaberin eines Markenrechts hat einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft gegen den Verletzer. Bereits dann, wenn eine auch nur ähnliche Bezeichnung z. B. für Kurse verwandt wird, welche mit der eingetragenen Marke verwechslungsfähig ist, können diese Rechte bestehen.

Für den Bereich der Erwachsenenbildung ist entscheidend, ob die Markenrechte auch für die Klasse 41 (Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten) geschützt sind, da dieser Bereich auch alle pädagogischen Maßnahmen mit umfasst. 

Da es bei der Vielzahl von Angeboten und deren Planungsabläufen für Einrichtungen der Erwachsenenbildung kaum möglich ist, bei jedem einzelnen, neuen Angebot umfassende Recherchen anzustellen, kann als „Faustregel“ festgehalten werden, dass bei neuen, marktgängigen (Trend-)Angeboten die Bezeichnungen in der Regel als Marke geschützt sind.

Daneben ist zu beachten, dass es auch noch den sogenannten „Titelschutz“ gibt, der auch ohne Eintragung bereits bei der Nutzung des Titels für die entsprechenden Seminare oder Kurse Titelschutzrecht entstehen lässt.

Gleichfalls können Namen, insbesondere Eigennamen (wie z. B. Feldenkrais), geschützt sein. Wenn die umfassende Rechtssituation somit nicht durch Anfragen bei entsprechend qualifizierten Referenten und Referentinnen, bei Fachverbänden oder bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung geklärt werden kann, sollte das Angebot vorerst nicht in das Programm aufgenommen werden. 

Wenn trotz dessen eine Unterlassungsverpflichtungs-Erklärung (auch Abmahnung genannt) eintrifft, ist zu beachten, dass diese schriftlich zu erfolgen hat und hiermit einhergehend die Anwaltskosten zu übernehmen sind, wenn der Inhalt der Unterlassungsverpflichtungs-Erklärung der Richtigkeit entspricht und die Verstöße tatsächlich begangen worden sind.

Die Rechtsanwaltskostennoten können dann ohne weiteres auch leicht bei 1000–2000 Euro liegen, jeweils abhängig von den Streitwerten. 

Da die Rechtsmaterie aber sehr komplex und schwierig zu beurteilen ist, sollte ein Fachanwalt für diesen Bereich hinzugezogen werden, da nicht selten die Unterlassungsverpflichtungs-Erklärungen unrichtig formuliert sind oder die Anwaltskosten zu hoch angesetzt wurden, so dass diese dann in beiden Fällen nicht zu begleichen sind. 

Die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung empfiehlt, dass Einrichtungen der Erwachsenenbildung in unsicheren Fällen die Kursleitenden bitten, eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen, dass sich diese selber um die Markenrechte für ihre Angebote kümmern. Der angefügte Entwurf ist mit einer Fachanwältin für gewerblichen Rechtschutz abgestimmt.

Selbstverpflichtungserklärung (PDF-Datei) 

Die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung hat 2009 eine Arbeitshilfe „Markenschutz“ erstellt, die Sie als Broschüre bestellen können.

Bestellformular (PDF-Datei) 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Gertrud Völkening, Teleofon 0511 300330-25, voelkening@aewb-nds.de