Neue Ausschreibung: Maßnahmen Zweiter Bildungsweg 2019

Förderung von zusätzlichen Maßnahmen des Zweiten Bildungsweges zum nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen im Haushaltsjahr 2019 aus dem Sonderfonds zur Unterstützung und Förderung des lebenslangen Lernens

im Haushaltsplan des Landes Niedersachsen für das Jahr 2019 ist ein Sonderfonds Lebenslanges Lernen ausgebracht worden. In diesem Fonds sind Mittel für die Durchführung von zusätzlichen Maßnahmen des Zweiten Bildungsweges enthalten. Nach Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur stehen für den genannten Zweck insgesamt 400 Tsd. Euro zur Verfügung.

Die Vergabe der Mittel wird auf der Grundlage der gemeinsam mit dem Ministerium erarbeiteten Fördergrundlagen erfolgen. Diese haben sich zum letzten Jahr nicht verändert. Die AEWB wird darüber hinaus bei der Auswahl der zu fördernden Kurse nach zusätzlichen Rahmenbedingungen verfahren. Beide Unterlagen sind diesem Schreiben beigefügt.

Wir bitten um Übersendung Ihrer Anträge bis spätestens 30.04.2019. Es wird eine frühzeitigere Abgabe empfohlen, um mögliche Rückfragen noch vor dem Fristablauf klären zu können.

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte den im Download bereitgestellten Materialien.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Okasana Janzen, 0511-300 330-338  oder janzen@aewb-nds.de.

Zu den Fördergrundlagen weisen wir auf folgendes hin:

1. Die unter Pkt. 2 der Fördergrundlagen genannten Faktoren wie Persönlichkeitsbildung, Berufsorientierung und Inklusion sind nicht als gesonderter Kurs zu verstehen. Sie müssen Teil des zu fördernden Kurses sein.

2. Es werden gem. Pkt. 2 nur die Kurse gefördert, die über die herkömmlichen Kurskonzepte bzw. die herkömmliche Programmplanung in der Erwachsenenbildung hinausgehen und schwerpunktmäßig handlungs- und bedarfsorientierte Bildungsformate inkludieren.3. Die Vorhaben sollen in Zusammenarbeit mit Betrieben, Kammern, Sozialpartnern, sozialen Einrichtungen, Verbänden und weiteren gesellschaftlichen Gruppen konzipiert und durchgeführt werden. Die Zusammenarbeit soll in Form einer Mitwirkungserklärung bzw. Kooperationsvereinbarung nachgewiesen werden.4. Es soll eine sinnvolle Verteilung auf die Einrichtungstypen gewährleistet und in der Regel nur eine Maßnahme pro Einrichtung vergeben werden. Im Hinblick darauf ist die Antragstellung in Form eines Verbundantrages nicht zulässig. Jedoch können die selbstständigen GmbHs/Geschäftsstellen standortdifferenzierte Einzelanträge stellen.5. Die Beschreibung des Konzeptes darf einen Umfang von 5 bis max. 10 DIN A-4-Seiten nicht überschreiten (Schriftart Arial Größe 11 mit Zeilenabstand 1,5). Der Anhang kann im Umfang von max. 5 Seiten hinzugefügt werden.6. Alle Vorhaben müssen eine Teilnehmerstatistik führen und jeweils einen selbst ausgewerteten Gesamtbericht der AEWB vorlegen. Ein standardisierter Fragebogen wird von der AEWB zur Verfügung gestellt.7. Die Zuordnung der Kurse zu den in den Rahmenbedingungen genannten Kategorien stellt eine Förderreihenfolge dar, d.h. Kategorie A hat eine Priorität gegenüber Kategorie B usw.

Bitte beachten Sie:

Das Ranking ist in seinen Kriterien aufgeschlüsselt und somit transparent. Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit einer Überarbeitung nach der Antragsfrist.