Neue Ausschreibung: Grundbildungmaßnahmen 2019

Förderung von Grundbildungsmaßnahmen in der niedersächsischen Erwachsenenbildung aus dem Sonderfonds zur Unterstützung und Förderung des lebenslangen Lernens im Haushaltsjahr 2019

Im Haushaltsplan des Landes Niedersachsen für das Jahr 2019 ist ein Sonderfonds Lebenslanges Lernen ausgebracht worden. In diesem Fonds sind Mittel für Grundbildungsmaßnahmen in der niedersächsischen Erwachsenenbildung enthalten. Nach Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur stehen für den genannten Zweck insgesamt 500 Tsd. Euro zur Verfügung.

Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der gemeinsam mit dem Ministerium erarbeiteten Fördergrundlagen. Die AEWB wird darüber hinaus bei der Auswahl der zu fördernden Kurse nach zusätzlichen Rahmenbedingungen verfahren. Beide Unterlagen sind der Mail beigefügt.

Wir bitten um Übersendung Ihrer Anträge bis spätestens 30.04.2019. Es wird eine frühzeitigere Abgabe empfohlen, um mögliche Rückfragen noch vor dem Fristablauf klären zu können.

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte den im Download bereitgestellten Materialien.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Okasana Janzen, 0511-300 330-338  oder janzen@aewb-nds.de.

Zu den Fördergrundlagen weisen wir auf folgendes hin:

1. Die Bildungsmaßnahmen können berufsbegleitend und/oder aufsuchend angelegt sein.

2. Die Vorhaben sollen in Zusammenarbeit mit Betrieben, Kammern, Sozialpartnern, sozialen Einrichtungen, Verbänden und weiteren gesellschaftlichen Gruppen konzipiert und durchgeführt werden. Die Zusammenarbeit soll in Form einer Mitwirkungserklärung bzw. Kooperationsvereinbarung nachgewiesen werden.

3. Die Maßnahmen können sozialpädagogische Begleitung und Betreuung der Teilnehmer/-innen als einen Bestandteil des Konzeptes einbeziehen.

4. Es sind Aussagen über vermutete Bedarfe bei der angestrebten Zielgruppe zu treffen sowie Beschreibungen zu den Formen und Maßnahmen der Teilnehmergewinnung zugrunde zu legen. Dabei sollte insbesondere das sogenannte „mitwissende Umfeld“ mit in den Fokus genommen werden.

5. Die Vorhaben richten sich an Personen, die mindestens die Alpha-Level-Höhe 2 erreichen. Es sollen standardisierte Verfahren zur Kompetenzfeststellung und/oder zur Lernstandbeschreibung eingesetzt werden. Im Antrag ist die Auswahl des Instrumentes zu begründen sowie auf das Verfahren kurz einzugehen.

6. Alle Vorhaben müssen eine Teilnehmerstatistik führen und jeweils einen selbst ausgewerteten Gesamtbericht der AEWB vorlegen. Ein standardisierter Fragebogen wird von der AEWB zur Verfügung gestellt.

7. Die Zuordnung der Kurse zu den in den Rahmenbedingungen genannten Kategorien stellt eine Förderreihenfolge dar, d.h. Kategorie A hat eine Priorität gegenüber Kategorie B usw.

Bitte beachten Sie:

Das Ranking ist in seinen Kriterien aufgeschlüsselt und somit transparent. Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit einer Überarbeitung nach der Antragsfrist.