Neue Antragsrunde: Niedersachsen dreht auf: Corona-Sonderprogramm für Solo-Selbstständige in der Kultur

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) fördert mit einem neuen Corona-Sonderprogramm Solo-Selbständige und Kultureinrichtungen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind. Die AEWB wurde mit der Umsetzung des Antragsverfahren in der Förderlinie B beauftragt

Insgesamt gibt es innerhalb des Programms vier Förderlinien, die jeweils unterschiedliche Förderschwerpunkte haben.

In der Förderlinie B können auch die anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen Anträge stellen. Gefördert werden Ausgaben, die durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbstständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen im Bereich der kulturellen Bildung entstehen (2.1.2 der Förderkriterien). Sie können maximal 3 Anträge pro Einrichtung stellen mit einer Förderhöchstsumme von insgesamt 30.000,00 Euro.

Nach einer ersten Antragsfrist im November folgt nun die zweite Antragsfrist: Bis zum 15.01.2021 können die Anträge von den Erwachsenenbildungseinrichtungen bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung eingereicht werden. 

Als Download finden Sie alle wichtigen Unterlagen.

Alle weiterem Informationen im Zusammenhang mit dem Programm "Niedersachsen dreht auf" finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Ansprechpartnerinnen in der AEWB sind für inhaltliche Fragen Katharina Schepker, Tel 0511 – 300 330 322, E-Mail schepker[at]aewb-nds.de und für zuwendungsrechtliche Fragen Rosemarie Leinweber, Tel. 0511 300 330 326, E-Mail: leinweber[at]aewb-nds.de