Markenschutz und eingetragene Marken in der Gesundheitsbildung

In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Markenrechten erheblich zugenommen. Zudem ist es immer schwieriger geworden, Namen oder Marken zu finden, welche nicht bereits registriert sind. Auch in der Erwachsenenbildung, insbesondere im Bereich Gesundheit, sind hier in der Vergangenheit ebenso wie in anderen Branchen Probleme aufgetreten, weil Kurstitel bereits geschützt waren und daher nicht mehr verwendet werden durften. Dies betraf zum Beispiel Titel wie Tae Bo.

Markenrechte können unter anderem erworben werden durch Eintragung im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes für den deutschlandweiten Markenschutz sowie bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt für den europaweiten Schutz. Der Markenschutz besteht dann für die dort registrierten Waren- und Dienstleistungen, die aus insgesamt 45 Klassen ausgewählt werden können. 

Der Inhaber/die Inhaberin eines Markenrechts hat einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft gegen den Verletzter/die Verletzerin. Bereits dann, wenn eine auch nur ähnliche Bezeichnung, z.B. für Kurse, verwandt wird, welche mit der eingetragenen Marke verwechslungsfähig ist, können diese Rechte bestehen.

Für den Bereich der Erwachsenenbildung ist entscheidend, ob die Markenrechte auch für die Klasse 41 (Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten) geschützt sind, da dieser Bereich alle pädagogischen Maßnahmen mit umfasst.

Da es bei der Vielzahl von Angeboten und deren Planungsabläufen für Volkshochschulen kaum möglich ist, bei jedem einzelnen, neuen Angebot umfassende Recherchen anzustellen, kann als „Faustregel“ festgehalten werden, dass bei neuen, marktgängigen (Trend-)Angeboten die Bezeichnungen in der Regel als Marke geschützt sind.

Hierneben ist zu beachten, dass es auch noch den sogenannten Titelschutz gibt, der auch ohne Eintragung bereits bei der Nutzung des Titels für die entsprechenden Seminare oder Kurse Titelschutzrecht entstehen lässt.

Gleichfalls können Namen, insbesondere Eigennamen (wie z.B. Feldenkrais) geschützt sein. Wenn die umfassende Rechtssituation somit nicht durch Anfragen bei entsprechend qualifizierten Kursleiterinnen, bei Fachverbänden oder bei dem Dachverband der Erwachsenbildung geklärt werden kann, sollte das Angebot vorerst nicht in das Programm aufgenommen werden.

Erwägen Sie bitte, Kursleitende in die Mitverantwortung zu nehmen. Mit der hannoverschen Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Frau Rust-Sorge, haben wir die anliegende Selbstverpflichtung für Kursleitende entworfen.

Selbstverpflichtung der Kursleiter/-innen

Wenn bei Ihnen eine Unterlassungsverpflichtungs-Erklärung (auch Abmahnung genannt) eintrifft, ist zu beachten, dass diese schriftlich zu erfolgen hat und hiermit einhergehend die Anwaltskosten zu übernehmen sind, wenn der Inhalt der Unterlassungsverpflichtungs-Erklärung der Richtigkeit entspricht und die Verstöße tatsächlich begangen worden sind.

Die Rechtsanwaltskostennoten können dann ohne Weiteres leicht bei € 1.000,00 – € 2.000,00 liegen, jeweils abhängig von den Streitwerten.

Da die Rechtsmaterie aber sehr komplex und schwierig zu beurteilen ist, sollte ein Fachanwalt für diesen Bereich hinzugezogen werden, da nicht selten die Unterlassungsverpflichtungs-Erklärungen unrichtig formuliert sind oder die Anwaltskosten zu hoch angesetzt wurden, so dass diese dann in beiden Fällen nicht zu begleichen sind.

Die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung hat eine Übersicht von häufig verwendeten Methoden in der Erwachsenenbildung erarbeitet. Stand der Recherchen: 25.11.2011. Die aufgeführten Marken waren an diesem Tag eingetragen (oder nicht).

Verbindlich ist diese Übersicht nicht. Täglich werden Änderungen vorgenommen. Die Methode Säurefasten wurde 2009 mehrfach angezeigt, weil Sie unterrichtet worden ist. Jetzt ist die Marke nicht mehr eingetragen.

Eingetragene Marken in der Gesundheitsbildung

Auch kommen täglich Änderungen durch den Beitritt anderer Länder hinzu. Sie sollten also nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene recherchieren. Die Adressen finden Sie hier: Recherche

Bestellung der Veröffentlichung Markenrecht

Kontakt: Gertrud Völkening, Tel.: 0511 300 330-25, E-Mail: voelkening[at]aewb-nds.de