DVO-NEBG und FinVO-NEBG sind ab 01.01.2019 weiterhin in Kraft gesetzt

Mit der Verkündung durch die niedersächsische Landesregierung am 19. November 2018 sind redaktionelle Änderungen vorgenommen und die Befristung der Verordnung aufgehoben.

In der DVO-NEBG gibt es eine inhaltliche Änderung in Bezug auf die Teilnehmerzahlen von Alphabetisierungskursen, die aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre notwendig ist. Vgl. §7 Abs. 6. 

Die Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (DVO_NEBG) und die Verordnung über Berechnungsgrundlagen für die Finanzhilfe nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (FinVO-NEBG) finden Sie auf voris.de oder auf dieser Unterseite.