Praxismentoring

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung für pädagogische Fachkräfte zur Praxismentorin, zum Praxismentor in Kindertageseinrichtungen sowie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und ausbildenden Schulen durch regionale Vernetzungstagungen (RL Praxismentoring und Vernetzung für Kitas)

Das Nds. Kultusministerium hat eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht und weitere Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen Praxismentoring für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung gestellt.

Damit können Bildungsanbieter in Niedersachsen weiterhin Fortbildungen und nun zusätzlich auch Vernetzungstagungen für pädagogische Fachkräfte anbieten. Eine Übersicht über die Angebote und Termine der Bildungsträger im ersten Projektzeitraum bis September 2023 steht im Downloadbereich zur Verfügung (s. u.) und wird fortlaufend aktualisiert.

Hintergrund

Im Rahmen der Ausbildung von Sozialpädagogischen Assistentinnen/Sozialpädagogischen Assistenten (Berufsfachschule), Erzieherinnen/Erziehern (Fachschule) und im Rahmen von kindheitspädagogischen Studiengängen (Hochschule) sind die in den Kindertageseinrichtungen arbeitenden Fachkräfte mitverantwortlich für das Praxismentoring (Anleitung, Beratung und Unterstützung) der Auszubildenden im Lernbereich Praxis.

Um die auch in den Rahmenrichtlinien für Berufsfachschulen und Fachschulen vorgesehene curriculare Verzahnung zu realisieren, förderte das Niedersächsische Kultusministerium bereits mehrere Qualifizierungsinitiativen mit dem Ziel sozialpädagogischen Fachkräften den Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme zu ermöglichen. Die Weiterbildungsmaßnahme wird durch das Nds. Kultusministerium anerkannt.

Die Teilnahme steht grundsätzlich allen Fachkräften gem. § 9 Abs. 2 NKiTaG (pädagogische Fachkräfte) offen, die zum Zeitpunkt der Qualifizierung in einer Tageseinrichtung für Kinder tätig sind. Die Anmeldung erfolgt direkt bei den anbietenden Bildungsträgern (siehe Übersicht Downloadbereich).

Hinweis für Bildungsträger:

Für den zweiten Förderzeitraum (01.Oktober 2023 bis 30.September 2024) ist die Antragsstellung ab dem 02.05.2023 bis zum 31.08.2023 möglich.

Die neuen Antragsformulare, die Förderrichtlinie sowie das Curriculum finden Sie im unteren Downloadbereich.

Hinweis für interessierte pädagogische Fachkräfte:

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einen in der Liste (s. Downloadbereich) aufgeführten Bildungsträger. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.

Allgemeine und inhaltliche Fragen beantworten Ihnen Christel Wolf (wolf@aewb-nds.de, Durchwahl -334) sowie Lisa Quäschling (quaeschling@aewb-nds.de, Durchwahl - 311)

Downloadbereich

Wolf, Christel

0511 300330-334

wolf@aewb-nds.de

Frühkindliche Bildung, Team Lebensbegleitendes Lernen

Quäschling, Lisa

0511 300330-311

quaeschling@aewb-nds.de

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