Integrative Erziehung und Bildung

Berufsbegleitende Weiterbildung “Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse“

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 verlangt, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen in einem inklusiven Bildungssystem zu gewährleisten. Zum Bildungsauftrag des Elementarbereichs gehört somit die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Gesetzliche Voraussetzungen ist, dass Tageseinrichtungen für Kinder, die integrativ arbeiten wollen, u.a. den Nachweis erbringen, dass sie über entsprechend qualifiziertes Personal verfügen.

Die Träger der Erwachsenenbildung in Niedersachsen leisten zu dieser Qualifizierung einen wesentlichen Beitrag. Sie bieten seit Jahren regelmäßig und flächendeckend die mit dem Kultusministerium abgestimmte berufsbegleitende Weiterbildung an.

Seit Mai 2017 liegt die kompetenzorientierte Überarbeitung des Rahmenplans (siehe Download unten) für die Altersstufe von 0 - 10 Jahren vor. Sie beinhaltet aktuelle Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft sowie umfangreiche Literaturhinweise für die Dozentinnen und Dozenten.

Die Weiterbildung schließt mit einer Prüfung ab, deren Durchführung und Organisation dem Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens e.V. obliegt. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der vom Niedersächsischen Kultusministerium anerkannten Prüfungsordnung.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Kultusministeriums
www.mk.niedersachsen.de/startseite/fruehkindliche_bildung/aus_fort_und_weiterbildung/langzeitfortbildung_heilpaedagogische_zusatzqualifikation/rahmenplan-berufsbegleitende-langzeitfortbildung--98426.html

Wolf, Christel

0511 300330-334

wolf@aewb-nds.de

Frühkindliche Bildung, Team Lebensbegleitendes Lernen