Unbefristete Anerkennung von Bildungsurlaub als Online- und Hybridkurse

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat mit Erlass vom 09.06.2022 entschieden, dass Bildungsurlaube nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) ab sofort auch in Online- oder Hybridform angeboten werden können, wenn die Kursinhalte für eine solche Durchführung geeignet sind.

Die Kriterien, die für eine Präsenzveranstaltung zu erfüllen sind, müssen auch bei Online- oder Hybridveranstaltungen erfüllt werden.

Dies betrifft insbesondere die Dauer der Veranstaltung von fünf bzw. mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils acht Unterrichtsstunden je 45 Minuten.

Bei Veranstaltungen muss gewährleistet sein, dass

  • geeignete virtuelle Unterrichtsräume mit entsprechenden Medien genutzt werden,
  • der Unterricht live (in Echtzeit) online/hybrid durchgeführt wird,
  • die Interaktion zwischen Kursleitung und Teilnehmenden jederzeit gegeben ist. 

Der Bildungsträger muss sicherstellen, dass die Teilnahme auch tatsächlich erfolgt und hat den Teilnehmenden die für den Nachweis erforderlichen Bescheinigungen kostenlos auszustellen.

Die Teilnehmenden müssen ihren Arbeitgebenden die ordnungsgemäße Teilnahme nachweisen.

 

Der Erlass gilt unbefristet.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Andrea Poos, poos[at]aewb-nds.de, Tel. 0511 300330 - 329 oder Martina Soltendieck, soltendieck[at]aewb-nds.de, Tel. 0511 300330 - 332.