Corona-Sonderprogramm für Solo-Selbstständige in der Kultur geht in die Verlängerung

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) verlängert das Corona-Sonderprogramm für Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Die AEWB wurde wieder mit der Umsetzung des Antragsverfahren für die Erwachsenenbildung in der Förderlinie B beauftragt.

Insgesamt gibt es innerhalb des Programms vier Förderlinien, die jeweils unterschiedliche Förderschwerpunkte haben.

In der Förderlinie B können auch die anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen Anträge stellen. Gefördert werden Ausgaben, die durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbstständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen im Bereich der kulturellen Bildung entstehen (2.1.2 der Förderkriterien). Sie können maximal 3 Anträge pro Einrichtung stellen mit einer Förderhöchstsumme von insgesamt 30.000,00 Euro.

Antragsstichtag ist der 31.10.2021.

Bis dahin können die Erwachsenenbildungseinrichtungen Anträge bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung einreichen. Die Förderempfehlung wird nach Prüfung durch die AEWB bis zum 31.12.2021 an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur weitergeleitet.

Die Projekte müssen bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden.

Im untenstehenden Downloadbereich finden Sie alle wichtigen Unterlagen.

Alle weiterem Informationen im Zusammenhang mit dem Programm "Niedersachsen dreht auf" finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Ansprechpartnerinnen in der AEWB sind für inhaltliche Fragen Katharina Schepker, Tel. 0511 – 300 330 322, E-Mail schepker[at]aewb-nds.de und für zuwendungsrechtliche Fragen Rosemarie Leinweber, Tel. 0511 300 330 326, E-Mail: leinweber[at]aewb-nds.de