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Die Bildungsprämie Drucken

 

Seit Jahresbeginn 2009 können Erwerbstätige mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu einer allgemein beruflichen oder berufsbezogenen Bildungsmaßnahme in Form eines Prämiengutscheins bekommen. Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer Beratung und eine Einkommensgrenze von 20.000 EURpro Jahr. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren darf das Einkommen 40.000 EUR pro Jahr nicht übersteigen. Die Höhe des Einkommens muss über Lohnabrechnung, Steuerbescheid o. ä. bei der Beratungsstelle nachgewiesen werden.

Alle autorisierten Beratungsstellen in Niedersachsen und Deutschland sind auf einer Landkarte hinterlegt, die Sie auf der Homepage des Bundesministeriums einsehen können.
Das Bundesministerium autorisiert fortlaufend weitere Beratungsstellen, die ein besonderes Bewerbungsverfahren durchlaufen haben: www.bildungsprämie.info

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Prämienberatung und einen Prämiengutschein. Pro Person und Kalenderjahr ist eine Prämienberatung vorgesehen. Interessierte können bei einer der Prämienberatungsstellen einen Termin vereinbaren.

Agentur nimmt Prämiengutscheine an

Als Ergebnis der Beratung erhalten die Interessenten/Interessentinnen einen Prämiengutschein, auf dem ihr Name und drei geeignete Bildungsanbieter vermerkt sind.
Möchte eine erwerbstätige Person (auch Freiberufler/-innen) im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung einen Prämiengutschein einlösen, muss die Agentur auf diesem Gutschein als geeignete Anbieterin für das angegebene Bildungsziel benannt sein.

Das Modell des Weiterbildungssparens ist eine weitere (kombinierbare) Komponente der Bildungsprämie. Das Vermögensbildungsgesetz erlaubt seit Januar 2009 eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus dem angesparten Guthaben für individuelle berufliche Bildungszwecke.  Die Beratungen nehmen die Prämienberatungsstellen vor. Nach erfolgter Beratung wird der Spargutschein vom Sparer/von der Sparerin bei der Bank, die die geförderte Anlage führt,  eingelöst. Das entnommene Guthaben muss innerhalb von drei Monaten für Bildungszwecke verwendet werden.





Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung • Bödekerstraße 18 • 30161 Hannover • Tel. 0511 / 300330 - 10 • Fax: 0511 / 300330 - 40 • E-Mail: info@aewb-nds.de
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