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Auf der Grundlage des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) vom 23. November 2004 wurde der Niedersächsische Bund für freie Erwachsenenbildung e. V. vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur beauftragt, eine Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung zu bilden.
Der Agentur sind dabei Aufgaben übertragen worden, an deren einheitlicher Erfüllung das Land Niedersachsen ein Interesse hat und die sich entweder unmittelbar aus der Durchführung des NEBG ergeben oder in einem sachlichen Zusammenhang damit stehen.
Dazu zählen im Finanzbereich insbesondere die Bearbeitung der Anträge auf Finanzhilfe und projektbezogene Mittel für alle als förderungsberechtigt anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Niedersachsen sowie auch Aufgaben in Zusammenhang mit der Entscheidung über Mittel der Europäischen Union für gemeinschaftlich finanzierte Maßnahmen.
Über die rechtlichen Grundlagen dieser Finanzierungen und weiterer Arbeitsbereiche der Agentur können Sie sich auf den folgenden Seiten informieren.
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