Als Veranstalterin oder Veranstalter nutzen Sie bitte Vordruck A und bei erstmaligem Antrag zusätzlich Vordruck V. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer stellen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung mit dem nebenstehenden Vordruck E.
Antrag einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers (Vordruck E)
Antrag eines Veranstalters auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach § 10 des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes (Vordruck A)
Angaben über Veranstalter von Bildungsveranstaltungen (Vordruck V)