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Offene Hochschule Drucken

 

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung gemäß dem § 11 Abs. 1 NEBG die Betreuung des Modellprojekts „Offene Hochschule Niedersachsen" übertragen. Damit ist sie mit der Verwaltung von Fördermitteln, der Vernetzung und Koordination der Kooperationspartner und der Sicherstellung des Transfers in die Erwachsenen- und Weiterbildung betraut.

 

Das Modellprojekt „Offene Hochschule Niedersachsen" startete im Jahr 2009 mit den niedersächsischen Hochschulen Technische Universität Braunschweig, Leibniz Universität Hannover, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und der Leuphana Universität Lüneburg. Das Projekt wird bis 2012 fortgeführt.

 

Ziel des Vorhabens ist

 

  • Die Öffnung der Hochschulen für andere Zielgruppen durch spezielle Studienangebote für Berufstätige
  • Die Erleichterung von Übergängen zwischen beruflicher und Hochschulbildung durch Anrechnung von Kompetenzen und
  • Die Einbindung von Angeboten aus der Erwachsenen- und Weiterbildung in die Hochschulbildung.

 

Ziel der Förderung der vier Standorte ist außerdem die Sicherung und Verwertung der im Rahmen des Bundesprogramms ANKOM (Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf ein Hochschulstudium) erzielten Ergebnisse und deren Überführung und Weiterentwicklung.

 

Mit dem Modellprojekt „Offene Hochschule Niedersachsen" sollen die Voraussetzungen für die notwendige Öffnung der Hochschulen sowie für innovative Strukturen der Durchlässigkeit und für die Verzahnung von Bildungsbereichen in Niedersachsen geschaffen und ein Beitrag zur Verwirklichung des Lebenslangen Lernens geleistet werden.

 

Weitere Informationen:

Silja Kirsch, Tel.: 0511-300330-43, E-Mail: kirsch[at]aewb-nds.de





Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) zugestimmt Drucken

 

Der Niedersächsische Landtag hat am 08.06.2010 eine Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes beschlossen.

 

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

 

  • Wer eine berufliche Ausbildung hat, darf nach dreijähriger Berufspraxis entsprechend seines Faches ohne zusätzliche Prüfung studieren. Das heißt, dass zukünftig auch Elektriker-,innen, Arzthelfer-, innen oder Buchhalter-, innen ohne Abitur und ohne gesonderte Aufnahmeprüfung studieren können.
  • Hochschulen können nun ein Stipendium bei herausgehobenem ehrenamtlichen Engagement oder aus sozialen Gründen vergeben.
  • Studierende mit mindestens zwei Geschwistern erhalten ein Darlehen zukünftig zinsfrei.
  • Mitglieder der Studentenvertretung dürfen über die Verwendung der Studienbeiträge mitentscheiden.
  • Hochschulen können in begrenztem Umfang Studienbeitragsstiftungen errichten.
  • Eine Professur muss nicht mehr ausgeschrieben werden, wenn die Eignung eines vorhandenen Kandidaten eindeutig ist.
  • Hochschulen erhalten mit der Exzellenzklausel die nötigen Bedingungen, um sich für die zweite Phase der Exzellenzinitiative positionieren zu können.
  • Fachhochschulen werden in “Hochschulen“ umbenannt.




Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung • Bödekerstraße 18 • 30161 Hannover • Tel. 0511 / 300330 - 10 • Fax: 0511 / 300330 - 40 • E-Mail: info@aewb-nds.de
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