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Offene Hochschule |
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Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat der Agentur
für Erwachsenen- und Weiterbildung gemäß dem § 11 Abs. 1 NEBG die Betreuung des
Modellprojekts „Offene Hochschule Niedersachsen" übertragen. Damit ist sie mit
der Verwaltung von Fördermitteln, der Vernetzung und Koordination der
Kooperationspartner und der Sicherstellung des Transfers in die Erwachsenen-
und Weiterbildung betraut.
Das Modellprojekt „Offene Hochschule Niedersachsen" startete
im Jahr 2009 mit den niedersächsischen Hochschulen Technische Universität
Braunschweig, Leibniz Universität Hannover, Carl von Ossietzky Universität
Oldenburg und der Leuphana Universität Lüneburg. Das Projekt wird bis 2012
fortgeführt.
Ziel des Vorhabens ist
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Die Öffnung der Hochschulen für andere
Zielgruppen durch spezielle Studienangebote für Berufstätige
- Die Erleichterung von Übergängen zwischen
beruflicher und Hochschulbildung durch Anrechnung von Kompetenzen und
- Die Einbindung von Angeboten aus der
Erwachsenen- und Weiterbildung in die Hochschulbildung.
Ziel der Förderung der vier Standorte ist außerdem die
Sicherung und Verwertung der im Rahmen des Bundesprogramms ANKOM (Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf ein Hochschulstudium) erzielten
Ergebnisse und deren Überführung und Weiterentwicklung.
Mit dem Modellprojekt „Offene Hochschule Niedersachsen"
sollen die Voraussetzungen für die notwendige Öffnung der Hochschulen sowie für
innovative Strukturen der Durchlässigkeit und für die Verzahnung von
Bildungsbereichen in Niedersachsen geschaffen und ein Beitrag zur
Verwirklichung des Lebenslangen Lernens geleistet werden.
Weitere Informationen:
Silja Kirsch, Tel.: 0511-300330-43, E-Mail:
kirsch[at]aewb-nds.de
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Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) zugestimmt |
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Der Niedersächsische Landtag hat am 08.06.2010 eine Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes beschlossen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Wer eine berufliche Ausbildung hat, darf nach
dreijähriger Berufspraxis entsprechend seines Faches ohne zusätzliche Prüfung
studieren. Das heißt, dass zukünftig auch Elektriker-,innen, Arzthelfer-, innen
oder Buchhalter-, innen ohne Abitur und ohne gesonderte Aufnahmeprüfung
studieren können.
- Hochschulen können nun ein Stipendium bei herausgehobenem
ehrenamtlichen Engagement oder aus sozialen Gründen vergeben.
- Studierende mit mindestens zwei Geschwistern
erhalten ein Darlehen zukünftig zinsfrei.
- Mitglieder der Studentenvertretung dürfen über
die Verwendung der Studienbeiträge mitentscheiden.
- Hochschulen können in begrenztem Umfang
Studienbeitragsstiftungen errichten.
- Eine Professur muss nicht mehr ausgeschrieben
werden, wenn die Eignung eines vorhandenen Kandidaten eindeutig ist.
- Hochschulen erhalten mit der Exzellenzklausel
die nötigen Bedingungen, um sich für die zweite Phase der Exzellenzinitiative
positionieren zu können.
- Fachhochschulen werden in “Hochschulen“
umbenannt.
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