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Markenschutz und eingetragene Marken in der Gesundheitsbildung |
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Der Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer Marke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes und wird veranlasst durch die Anmeldung.
Mit der Anmeldung erwirbt der Inhaber/die Inhaberin das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren oder Dienstleistungen zu benutzen.
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