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Sonderurlaub |
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Als niedersächsische Beamtin oder niedersächsischer Beamter können Sie sich für Veranstaltungen nach der niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung (Nds. SUrlV0) freistellen lassen.
Für welche Veranstaltungen dies gilt, lesen Sie in der nebenstehenden Verordnung. Mit weiteren Fragen wenden Sie sich an die Veranstalterin oder den Veranstalter oder Ihre Personalstelle.
Als Veranstalter/-in können Sie speziell für Beamtinnen und Beamte die Anerkennung Ihrer Veranstaltungen beantragen, allerdings nur für den Bereich der politischen Bildung.
Stellen Sie Ihren Antrag formlos und fügen Sie ein Programm bei.
Richten Sie Ihren Antrag per Post an die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung, Bödekerstr. 18, 30161 Hannover oder per Fax an die Faxnummer 0511/30 03 30-40 oder –81.
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