Fristverlängerung! Zweiter Bildungsweg - Projektförderung aus dem Sonderfonds Lebenslanges Lernen 2018

Ab sofort können Sondermittel zur Förderung von zusätzlichen Maßnahmen des Zweiten Bildungswegs zum nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen beantragt werden.

Im Haushaltsplan sind Sondermittel in Höhe von 400.000 Euro vorgesehen. Pro Projekt können bis zu 30.000 Euro beantragt werden. Anträge sind nun bis zum 13.04.2018 bei der AEWB einzureichen.

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