Zweiter Bildungsweg für Geflüchtete: Zweite Antragsrunde

Die Frist zur ersten Antragstellung im Programm „Förderung zusätzlicher Maßnahmen des Zweiten Bildungsweges zum nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen für Geflüchtete“ ist zwar abgelaufen. Trotz guter Resonanz stehen jedoch noch Restmittel in Höhe von rund 770.000 € zur Verfügung. Daher schreiben wir die verbliebenen Mittel hiermit in einer zweiten Antragsrunde aus.

Die Frist der zweiten Antragsrunde für die Einsendung Ihrer Anträge endet am 11.07.2017 (Eingang des elektronischen Antrags zählt). Antragsberechtigt sind nach wie vor alle nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) anerkannten Träger und Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Bitte beachten Sie jedoch, dass in dieser zweiten Antragsrunde Anträge dejenigen Einrichtungen bzw. Zweigstellen bevorzugt bewilligt werden, die in der zurückliegenden Antragsrunde keine Anträge gestellt haben.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anträge die Formulare aus der ersten Antragsrunde und folgen Sie den Vorgaben in der Handreichung, beides finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die in der Handreichung genannten Ansprechpartner/-innen.