Projektförderung aus dem Sonderfonds Lebenslanges Lernen 2012 - Antragsfrist bis Ende Mai 2012 – Zweiter Bildungsweg

Im Haushaltsplan 2012 hat das Land Niedersachsen Sondermittel zur Förderung von zusätzlichen Maßnahmen des Zweiten Bildungsweges vorgesehen. Die Mittel sollen eingesetzt werden zum nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen. Die Summe der veranschlagten Mittel beträgt 400 000 Euro. Das Geld liegt im Sonderfonds zur Unterstützung und Förderung des lebenslangen Lernens. Der Antragschluss für Projektanträge ist der 31.05.2012. Anträge sind schriftlich bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung in Hannover einzureichen.

Im Haushaltsplan 2012 hat das Land Niedersachsen Sondermittel zur Förderung von zusätzlichen Maßnahmen des Zweiten Bildungsweges vorgesehen. Die Mittel sollen eingesetzt werden zum nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen. 

Die Summe der veranschlagten Mittel beträgt 400.000 Euro. Das Geld liegt im Sonderfonds zur Unterstützung und Förderung des lebenslangen Lernens.

Der Antragschluss für Projektanträge ist der 31.05.2012. Anträge sind schriftlich bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung in Hannover einzureichen.

Weiterführende Informationen zur aktuellen Ausschreibung sowie zu den neuen Richtlinien finden Sie bei den Downloads.

Informationen zur Bearbeitung und Begleitung der Projektanträge erteilt Oksana Janzen,  Telefon: 0511/300330-38, E-mail: janzen@aewb-nds.de.