Änderungen Fördergrundsätze: Intensivsprachkurse (Deutsch) für höherqualifizierte Flüchtlinge 2017/2018

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat neue Föderergrundsätze zur Umsetzung der Intensivsprachkurse (Deutsch) für höherqualifizierte Flüchtlinge 2017/2018 bekanntgegeben.

Ziel ist es, Geflüchteten durch Sprachintensivkurse und umfassende Beratung Hochschulzugang zu ermöglichen. Im Anhang finden Sie die wichtigsten Dokumente und Formulare, die Sie für das Einreichen der Anträge bis zum 18.06.2017 benötigen:

  • Fördergrundsätze (12.05.2017: NEU:.Es wurde eine neue Information in den Abschnitt „6. Gesetzliche Grundlagen, Umfang und Höhe der Förderungen“ der Fördergrundsätze  eingefügt. Diese besagt, dass die auf der Grundlage dieser Grundsätze geförderten Maßnahmen bei der Ermittlung des Arbeitsumfangs gem. § 5 Abs. 3 iVm § 6 Abs. 5 sowie § 7 Abs. 4 NEBG nicht berücksichtigt werden.)
  • Handreichung zur Antragstellung
  • Antragsformular (NEU angepasst auf die neue Fördermodalitäten)

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team der AEWB gerne zur Verfügung, bitte wenden Sie sich an die in der Handreichung benannten Ansprechpartner/-innen.