Änderungen Fördergrundsätze für die „Förderung zusätzlicher Maßnahmen des Zweiten Bildungsweges zum nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen für Geflüchtete“

Ziel der Förderung ist es, vorrangig der Zielgruppe der Geflüchteten aber auch anderen Zielgruppen des Zweiten Bildungsweges den Zugang zum nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen zu ermöglichen. Vorbereitungskurse auf den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen sind ebenfalls förderfähig, stehen aber ausschließlich der Zielgruppe der Geflüchteten zur Teilnahme offen. Das Land Niedersachsen hat dafür insgesamt rund 2,94 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Als Download finden Sie die wichtigsten Dokumente und Formulare, die Sie für das Einreichen der Anträge bis zum 31.05.2017 benötigen:

  • Fördergrundsätze (Neu 11.05.2017)

  • Handreichung zur Antragstellung (NEU 11.05.2017)

  • Antragsformulare (je ein Formular für Kurse zum nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen sowie für Vorbereitungskurse beide Formulare sind auf neue Fördermodalitäten angepasst)

    Änderungen:

  • Es wurde eine neue Information in den Abschnitt „5. Gesetzliche Grundlagen, Umfang und Höhe der Förderungen“ der Fördergrundsätze  eingefügt. Diese besagt, dass die auf der Grundlage dieser Grundsätze geförderten Maßnahmen bei der Ermittlung des Arbeitsumfangs gem. § 5 Abs. 3 iVm § 6 Abs. 5 sowie § 7 Abs. 4 NEBG nicht berücksichtigt werden.
  • Es wurde eine Umformulierung des Abschnitts 2 „Konzeptionelle Anforderungen (Fördervoraussetzungen)“ der Fördergrundsätze vorgenommen. Diese bezieht sich auf eine Umformulierung des ersten Satzes des Abschnitts. Demnach können jetzt sowohl HSA-/RSA-Kurse als auch Vorkurse beantragt werden. Die Anzahl der Anträge pro Einrichtung ist nicht begrenzt.
  • Anpassung der Handreichung zur Antragsbearbeitung: Neue Erläuterung zur förderfähigen Ausgabe „Fortbildungskosten für in der Maßnahme eingesetzte Lehrkräfte“ erklärt die Anforderung an die Darstellung in der Antragskizze bei der Beantragung sowie Umsetzung nach Bewilligung der Maßnahme.

 

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team der AEWB gerne zur Verfügung, bitte wenden Sie sich an die in der Handreichung benannten Ansprechpartner/-innen.